Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeit

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Hallo Frau Bader, ich bin im zweiten Jahr der Elternzeit und wieder schwanger.Ich werde bis zum 3. Geburtstag des 2. Kindes nicht wieder in meinen Beruf zurückgehen und danach wegen Unstimmigkeiten wohl auch nicht mehr bei meinem jetzigen Arbeitgeber arbeiten. Nun würde ich gerne Kurse für Eltern anbieten (als ausgebildete Logopädin und ausgebildete Spieltherapeutin) zu verschiedenen Themen und Spielgruppen anbieten, dafür natürlich etwas Geld nehmen. Darf ich das "einfach so" machen und privat abrechnen oder muss ich dafür ein Gewerbe anmelden, mich selbständig machen oder gar kündigen? Vielen Dank Esther K


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie brauchen nur die Zustimmung vom AG, wenn Sie in der EZ arbeiten. Sie dürfen nur 30 Std/ Wo. arbeiten und müssen sich, wenn Sie mehr als 400 € verdienen, kk-versichern. Gruß, NB


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