Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin im zweiten Jahr der Elternzeit und wieder schwanger.Ich werde bis zum 3. Geburtstag des 2. Kindes nicht wieder in meinen Beruf zurückgehen und danach wegen Unstimmigkeiten wohl auch nicht mehr bei meinem jetzigen Arbeitgeber arbeiten. Nun würde ich gerne Kurse für Eltern anbieten (als ausgebildete Logopädin und ausgebildete Spieltherapeutin) zu verschiedenen Themen und Spielgruppen anbieten, dafür natürlich etwas Geld nehmen. Darf ich das "einfach so" machen und privat abrechnen oder muss ich dafür ein Gewerbe anmelden, mich selbständig machen oder gar kündigen? Vielen Dank Esther K
Hallo, Sie brauchen nur die Zustimmung vom AG, wenn Sie in der EZ arbeiten. Sie dürfen nur 30 Std/ Wo. arbeiten und müssen sich, wenn Sie mehr als 400 € verdienen, kk-versichern. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner