Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, können Sie mir bei folgenden Fragen behilflich sein: 1. Wenn ich im EZU geringfügig bei einer anderen Firma als meinem Hauptarbeitgeber beschäftigt bin, muß dann dieser Arbeitsvertrag von vornherein bis zum Ende des EZU befristet sein? Oder kann ich sozusagen zwei unbefristete VErträge haben? 2. Gesetzt den Fall, ich kündige meinem Haupt-AG zum Ende des Erziehungsurlaubes, inwieweit wird der Nebenerwerb dann auf Arbeitslosengeld angerechnet? Vielen Dank für Ihre Mühe viele Grüße Paula
HAllo, wenn Ihr erster Ag nichts dagegen hat, geht das, der Verdienst wird aber auf das Arbeitsleodsgeld angerechnet. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wenn der Vertrag mit der geringfügigen Beschäftigung nach dem EU weiterläuft brauchst Du eine Zweite Lohnsteuerkarte über die dann auch mit abgerechnet wird.Beim Arbeitslosengeld wird alles was über 165 Euro geht angerechnet
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