Mitglied inaktiv
Danke für die schnelle Reaktion. Ich habe damals keinen Erziehungsurlaub beantragt, sondern nur meine Arbeitszeit reduziert von 40 auf 24 Std. Inzwischen ist meine Tochter schon über 3 Jahre, so daß dies eh hinfällig wäre. Ich habe das Gesetz so interpretiert, daß in diesem Fall (wenn man schon Teilzeit arbeitet), nicht extra Erziehungsurlaub beantragt werden muß. Aber der gleiche Kündigungsschutz besteht. Für einen Laien ist dies schwer auszudrücken, aber vielleicht verstehen Sie mich. Danke & einen schönen Abend M. Becker
Hallo, ich verstehe Sie u es ist richtig! Liebe GRüsse aus der Toskana, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer