Mitglied inaktiv
Danke für die schnelle Reaktion. Ich habe damals keinen Erziehungsurlaub beantragt, sondern nur meine Arbeitszeit reduziert von 40 auf 24 Std. Inzwischen ist meine Tochter schon über 3 Jahre, so daß dies eh hinfällig wäre. Ich habe das Gesetz so interpretiert, daß in diesem Fall (wenn man schon Teilzeit arbeitet), nicht extra Erziehungsurlaub beantragt werden muß. Aber der gleiche Kündigungsschutz besteht. Für einen Laien ist dies schwer auszudrücken, aber vielleicht verstehen Sie mich. Danke & einen schönen Abend M. Becker
Hallo, ich verstehe Sie u es ist richtig! Liebe GRüsse aus der Toskana, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld