emily2208
Guten Tag Frau bader. Ich möchte gern wissen, Meine Firma zieht nach mein Erziehungsjahr mir urlaub ab. Vor 2 Jahren die Mitarbeiterinen hatten ihren vollen Urlaub aber. Ist das rechtens?
Hallo, hier gibt´s aber viele Frau Baders :-) Er darf nach § 17 BEEG für jeden Monat, den Sie komplett in EZ waren, um 1/12 kürzen. Wenn er mehreren anderen Arbeitnehmerinnen mit genau Ihrem Vertrag und genau den gleichen Bedingungen den Urlaub nicht gekürzt hat und es keinen sachlichen Grund für die Unterscheidung gibt, darf er es nicht Liebe Grüße NB
Tini_79
Die Antwort wissen wahrscheinlich so ziemlich alle hier, denn für jeden vollen Monat...ach nee, pssst... Davon ab kann man die Frage konkret gar nicht beantworten, denn es ist unklar, welcher Urlaub gekürzt worden sein soll, was vor der EZ genommen wurde usw.
cube
Grundsätzlich darf der AG pro vollem Monat Elternzeit 1/12 des Jahresurlaubes abziehen nach Ankündigung. Resturlaub aus der Zeit vor der EZ bleibt jedoch bestehen. Ups ... bin ja gar nicht Frau Bader :-)
HeyDu!
§17 Abs. 1 BEEG Der AG KANN für jeden vollen Monat EZ um 1/12 den Anspruch kürzen. Heißt nicht, dass er es muss aber er darf. Es spricht nichts dagegen, wenn er sich jetzt dazu entschieden hat, es aus wirtschaftlichen Gründen zu nutzen und es früher nicht tat. BG
Mutti69
Du bist lustig ;-)
emily2208
Ja die du.... möchtegern wissenden wieder ne . Es steht da " nach der Elternzeit " während der EZ hat man kein urlaubsanspruch das weiß man auch so . Mir geht es darum , wenn Frau Müller den vollen urlaub erhält und Frau Schulze nicht , wäre das rechtens?
mellomania
es kommt darauf an. meinst du den normalen jahresurlaub der dir zusteht? hast du noch urlaub von vor der elternzeit übrig? oder hast du z.b. nach der elternzeit jetzt einen anderen vertrag und dein jahresanspruch hat sich dadurch geändert? das sind alles fakten die zur beantwortung da sein sollten.
Mutti69
Prinzipiell besteht ein Gleichbehandlungsgrundsatz. Auf dem willst du ja hinaus. Dafür müsste er das vorsätzlich machen, weil ihm deine Nase nicht passt oder deine Rasse oder dein Geschlecht oder oder oder... Wenn es aber schlicht darum geht, dass sich die gesetzliche Lage erst so ergeben hat oder er es einfach nicht wusste und zukünftig aber nun so verbindlich umsetzen wird (und das in der Personalabteilung nun als Standart hinterlegt ist), dann widerspricht es dem Gleichbehandlungsgrundsatz NICHT. ...Meiner besserwisserischen, unqualifizierten aber engagierten Meinung nach...
Mitglied inaktiv
Wenn man schon eine Rechtsanwältin bemüht, sollte man wenigstens die Frage klar verständlich formulieren können.
Mitglied inaktiv
Ist doch oft so hier.... Unklare Angaben im Text und fragst nach, heißt es man sei ein Besserwisser...
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