Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, gesetzt den Fall ich trete den Mutterschutz 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin an und das Baby kommt dann 1-2 Wochen später: Habe ich dann immer noch Anspruch auf 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt? Oder darf man die insges. 14 Wochen MuSchu nicht überschreiten, wenn keine Früh- oder Zwillingsgeburt stattfindet? Vielen Dank! LG Ama
Hallo, so ists. Wenn das Kind aber früher kommt, wird die Zeit nicht verkürzt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Lt. Gesetz stehen Dir 8 Wochen MuSchu nach der Geburt zu; wenn sich die Entbindung verschiebt, hast Du eben Glück gehabt!
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