Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ama

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Ama

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, gesetzt den Fall ich trete den Mutterschutz 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin an und das Baby kommt dann 1-2 Wochen später: Habe ich dann immer noch Anspruch auf 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt? Oder darf man die insges. 14 Wochen MuSchu nicht überschreiten, wenn keine Früh- oder Zwillingsgeburt stattfindet? Vielen Dank! LG Ama


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, so ists. Wenn das Kind aber früher kommt, wird die Zeit nicht verkürzt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Lt. Gesetz stehen Dir 8 Wochen MuSchu nach der Geburt zu; wenn sich die Entbindung verschiebt, hast Du eben Glück gehabt!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.