Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Allgemeine Frage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Allgemeine Frage

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe eine Tochter mit knapp 1 Jahr. Mein Freund ist Vater der Kleinen. Vaterschaft ist anerkannt und wir haben gemeinsames Sorgerecht. Wir sind nicht verheiratet und wohnen auch nicht zusammen! Ich bekomme Erziehungsgeld, Kindergeld und Arbeitslosengeld II. Er bezahlt Unterhalt für unsere Tochter. Steht mir sonst noch was zu? Ich frag jetzt einfach ganz frech und unverschämt und ich hoffe die Frage bekommt niemand in den falschen Hals und ich muß jetzt mit bösen Antworten rechnen...!! Aber es interessiert mich eben ob ich noch irgendwo irgendwas beantragen kann oder nicht. LG Conny


Mitglied inaktiv

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Das einzige wenn überhaupt kannst du noch Wohngeld beantragen!


Mitglied inaktiv

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Du hast alles beantragt, was Dir zusteht - mehr geht nicht. Wohngeld und Hartz IV schließen sich gegenseitig aus.


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