Mitglied inaktiv
Hallo,ich habe 3kinder die meinem ex(nicht verh.) gehören und dieser unterhaltspflichtig ist. Derzeit bekonmme ich 319,--Euro gesamt für alle3.(natürlich aufgeteilt.Da er seit bald zwei Jahren einer anderen als der zur Berechnung dargelegten Arbeit nachgeht und sonst auch nichts für die kinder tut hab ich eine neuberechnung verlangt.(läuft alles übers Jugendamt) Nun weiß ich, dass er ca2800-3000 Euro mon.verdient. Da er nicht reagiert auf das schreiben com JA haben die Ihm nun (beantragt hab ich es im Mai03 und schreiben kam jetzt am 28.sept.03) geschrieben das er vom familiengericht einen titel auf den regelunterhalt bekommt. Aber der tatsächliche Unterhalt den er leisten müsste wäre ja ca 300Euro höher(vom Gehalt gerechnet). Ist das so rechtens, oder kann ich den tatsächlichen Unterhalt vom Gehalt berechnet verlangen?? Vielen Dank für die geduld bei dem langen durcheinandertext
Hallo, das kann ich auf die Ferne nicht beantworten. Beantragen Sie einen Beratungsschein beim Amtsgericht und ein RA vor Ort berät Sie. Gruß, NB
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