isabell.20
Hallo :-) Steht mit während meiner EZ ALG1 zu, obwohl ich zum 4.5.15 wieder zur alten Stelle zurück gehe? Bin im unbefristeten Arbeitsverhältnis und kann Teilzeit, wie auch vor der SS wieder dort arbeiten. Habe allerdings bis dato in einem anderen Betrieb Stundenweise gearbeitet, da ich alleinerziehend bin und der Unterhalt alleine nicht reicht. Jetzt endet jedoch diese Stundenstelle und hätte nur den Unterhalt. Lg Isabell
Hallo, ??? Grds kann man Arbgeld I für Tz in der EZ bekommen, aber Sie schreiben doch, dass Ihr AG Sie in TZ beschäftigen will Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, das geht. Dein AG muss Dir bescheinigen dass er Dich nicht beschäftigen kann in der Elternzeit. Dann musst Du Kinderbetreuung nachweisen und in dem Umfang kannst Du auch ALG1 dann in Elternzeit bekommen.
isabell.20
Ja...ab Mai 2015 kann ich zurück. Und bis dahin?
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse