Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG bei Eigenkündigung und Resturlaubsfrage

Frage: ALG bei Eigenkündigung und Resturlaubsfrage

SarahSch

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Hallo Frau Bader, Mein Anliegen ist Folgendes. Ich bin seit 14 Jahren in einem Unternehmen zuletzt 3 Jahre vor der Geburt als Storemanagerin beschäftigt. Nun wurde unsere Tochter am 3.10.21 geboren, wobei der Mutterschutz erst am 1.10. begonnen hat. Seitdem bin ich in Elternzeit (3 Jahre beantragt). Eine vorzeitige Rückkehr aus der Elternzeit wurde mir verweigert. Ich bot eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden an. Der Arbeitgeber bot mir im Gegenzug an, in Elternteilzeit als Mitarbeiter im Verkauf zu einem deutlich niedrigeren Stundenlohn statt als Storemanagerin zu arbeiten bis die Elternzeit endet. Das möchte ich natürlich nicht. Aufgrund dieser Diskrepanzen würde ich gerne selbst kündigen und das Unternehmen verlassen. Mir stehen noch 4 Wochen Resturlaub aus der Zeit vor meines Mutterschutzes und der Elternzeit zu. Vor dem Mutterschutz habe ich Mutterschutzlohn erhalten, da ich während der Schwangerschaft im Beschäftigtigungsverbot war aufgrund der pandemischen Lage. Nun zu meinen Fragen. Wenn ich Ende Juni, zum 31.7. innerhalb der laufenden Elternzeit kündige, in welchem Monat wird mir der Resturlaub ausgezahlt bzw. Zu welchem Monat zählt dieses Arbeitsentgelt (Juli oder August)?Zählt dies auch für die Berechnung der 150 Tage Arbeitsentgelt, um nicht nach einem fiktiven Gehalt eingestuft zu werden? Und zählen Monate wie November und Dezember, in denen ich bereits im Mutterschutz war aufgrund von versichereungspflichtigen Sonderzahlungen in diesen Monaten? Was muss auf der Abrechnung für diese Monate stehen damit ich sie zu den 150 Tagen zählen kann? Muss ich mit einer 3monatigen Sperre des ALG rechnen oder ist der Grund für meine Kündigung wichtig genug, nicht meinen Fähigkeiten entsprechend eingesetzt zu werden trotz Angebot meinerseits. Vielen Dank für Ihre Mühe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie haben Anspruch auf TZ in Ez, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. 2. Sie können woanders in TZ in EZ arbeiten, ohne zu kündigen (wenn der AG zustimmt) 3. Der Urlaub wird mit Beendigung ausgezahlt. 4. Sie werden gesperrt, wegen Ziff 1. + 2. 5. Es zählt die Formel: Gesamt-Brutto der letzten 12 gearbeiteten Monate, geteilt durch 365 = Zwischensumme. Von der Zwischensumme werden jetzt noch (fiktiv) Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abgezogen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Du hast NACH deiner EZ Anspruch auf deine alte oder vergleichbare Stelle - nicht innerhalb der EZ, das ist Verhandlungssache bzw. deine alte Stelle wird ja für die 3 Jahre EZ neu besetzt sein. Da dir der AG aber eine Stelle angeboten hat - wenn auch nicht in der alten Position (die wahrscheinlich auch schwer in TZ zu erfüllen ist), wirst du vermutlich Probleme bei Arbeitsamt haben. Ich verstehe auch nicht, warum du gleich kündigen willst? Lasse dir vom AG die Erlaubnis erteilen innerhalb der EZ in einer anderen Firma zu arbeiten und gut. Wie gesagt, ich bezweifle, dass du eine leitende Position in TZ finden wirst. So hättest du zumindest nach der EZ deine alte VZ-Stelle sicher.


Succero

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Hat er für deine ursprüngliche Stelle Ersatz für deine Elternzeit eingestellt und ist auf anderen gleichwertigen Stellen derzeit kein Bedarf? Dann dürfte der AG im Recht sein und die Sperre bei ALG1 gewiss. Dein Post liest sich so, als ob du nun gern kurzfristig an dein ursprüngliches oder ein hohes Gehalt kommen wölltest. Aber aufgepasst, auch ALG1 sind keine 100% :-) und einen neuen Job hast du deshalb auch noch nicht. Und ALG1 heißt auch arbeiten wollen und bewerben und u.U. eine Stelle annehmen müssen, die einem nicht so besonders schmeckt. Ich würde mir diesen Plan sehr gut überlegen. Von was hattest du denn vor im 3. Elternzeitjahr zu leben? Hast du mal mit dem AG gesprochen, ob er dir für die Elternzeit eine Stelle bei einem anderen AG genehmigt?


KielSprotte

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Noch etwas; dein auszuzahlender Urlaub ist vorrangig vor ALG 1, d.h. er wird dir fiktiv ab 01.08. angerechnet. VZ wird dabei in TZ umgerechnet, also würdest du erst ab ca. 10.9. Anspruch auf ALG haben - und das Arbeitsamt wird verlangen, dass du dir in dieser Zeit einen neuen Job suchen tust. Du schreibst, dass du 3 von 14 Jahre als Store Managerin gearbeitet hast, also nur rd 1/5 deiner Beschäftigungszeit. Ich vermute, dass du gelernte Einzelhandelskauffrau bist? Dann wirst du u.U. schneller bei Aldi an der Kasse sitzen wie du gucken kannst....oder eben wie jetzt ohne Geldleistungen daheim sein. Stichwort; Chirurg, der Taxi fährt......mit "natürlich abgelehnt" kommst du beim Arbeitsamt nicht weit. Das was du dir vorstellst, wird nicht funktionieren und ich verstehe deine Planung mit 3 Jahren EZ nicht. Das dritte Jahr hättest du ohne Zustimmung des AG dranhängen können, verkürzen eben nicht.


SarahSch

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Danke euch allen! Ihr habt Recht! Ich sollte schätzen was ich habe:) Danke für die Infos


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