susimaus
Meine Elternzeit endet am 09.10.2015 danach möchte ich wieder 25 Std. wöchentlich arbeiten. Mein Arbeitgeber schreibt mir dann aber eine Arbeitszeit von morgens 6:00- 12:00, bzw 15:00 bis 20:00 Uhr vor. Für diese Zeiten gibt es natürlich keinen Kindergartenplatz. Was passiert wenn ich jetzt selbst kündige, Bekomme ich dann eine Sperre vom Arbeitsamt?
Hallo, eher nein. Lassen Sie es sich schriftl. geben. Aber Sie bekommen nur anteiliges ArbGeld 1, da Sie ja nur anteilig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wenn Du das schriftlich hast vermutlich nicht. Wichtig ist aber das vorher ! mit dem Arbeitsamt abzusprechen. Und sich schriftlich geben zu lassen.
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot