Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alg 1 bei Eigenkündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Alg 1 bei Eigenkündigung

susimaus

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Meine Elternzeit endet am 09.10.2015 danach möchte ich wieder 25 Std. wöchentlich arbeiten. Mein Arbeitgeber schreibt mir dann aber eine Arbeitszeit von morgens 6:00- 12:00, bzw 15:00 bis 20:00 Uhr vor. Für diese Zeiten gibt es natürlich keinen Kindergartenplatz. Was passiert wenn ich jetzt selbst kündige, Bekomme ich dann eine Sperre vom Arbeitsamt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eher nein. Lassen Sie es sich schriftl. geben. Aber Sie bekommen nur anteiliges ArbGeld 1, da Sie ja nur anteilig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Wenn Du das schriftlich hast vermutlich nicht. Wichtig ist aber das vorher ! mit dem Arbeitsamt abzusprechen. Und sich schriftlich geben zu lassen.


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