Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ärztl. Zeugniss - was ist damit gemeint ?

Frage: ärztl. Zeugniss - was ist damit gemeint ?

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Liebe Fr. Bader, für die Adoptionsangelegenheit meiner Tochter brauche ich ein ärztl. Zeugnis von meinem Mann und meiner Tochter. Jedoch konnte mir weder das Vormundschaftsgericht, das Jungendamt und mein Notar sagen, was damit gemeint ist. Nach Rücksprache mit dem Kinderarzt meinte dieser, es könnte evtl. ein Adoptionsgutachten bei Denise sein und bei meinem Mann ein Attest, dass er gesund ist... LG Jessica


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wollen Sie adoptieren oder zur Adoption freigegeben? Sicher brauchen die beiden Adoptionswilligen ein ärztl. Attest, dass sie fit sind, ein Kind großzuziehen. Gruß, NB


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