Mama913215
Hallo Frau Bader, eine kurze Frage, ich bin alleinerziehend mit alleinigem Sorgerecht. Nach mehreren Gerichtsverfahren wurde ein mehrjähriger Umgangsausschluss zwischen Vater und Kind beschlossen. Nun steht ein Umzug an. Das Jugendamt rät dazu, eine Auskunftsspeere auf die Adresse legen zu lassen und dem nur die Möglichkeit über Postfach oder eine Adresse von Bekannten oder Verwandten Post zu schicken (wenn er das denn will), und die Adresse aber nicht bekannt zu geben. Nun frage ich mich, ob das rechtlich überhaupt so geht. Das Jugendamt sagt, ja weil der Vater ja keine Rechte hat (weder aktuell Umgang noch Sorgerecht oder ABR) Wie ist die Rechtlichelage nun wirklich? Vielen Dank vorab. Mama913215
Hallo, wenn es kein Umgangsrecht gibt, nuss er es nicht wissen. Liebe Grüße NB
mellomania
niemand muss eine adresse zuhause angeben. jeder kann ein postfach einrichten. frauen im frauenhaus haben auch die postadresse bzw. postfach des frauenhauses und die post wird weitergebeben.
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