Mitglied inaktiv
Hallo, ich lebe seit 4 Jahren mit meinem Mann und seinem Sohn (7), aus einer früheren Beziehung, zusammen. Mein Mann hat das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht. Wir leben als typische Patchwork Familie zusammen. Auch ich habe einen Sohn aus einer Früheren Beziehung mit in die Familie gebracht und wir haben noch eine gemeinsame Tochter. Auch der Sohn von meinem Mann ist für mich wie mein eigener Sohn! Die leibliche Mutter hat im vergangenen November ein 14-tägiges Besuchsrecht erstritten, nachdem sie sich 2 Jahre überhaupt nicht um ihr Kind gekümmert hat. Inzwischen hat sie ebenfalls geheiratet und vor einigen Wochen ein Kind bekommen. Deswegen, behauptet sie, könnte sie nicht mehr selber ihren Sohn abholen, sondern ihr neuer Mann. Es handelt sich um eine 2 Stündige fahrt. Das Kind möchte allerdings, dass seine Mutter ihn abholt, weil er sich mit dem Mann nicht gut versteht und sich von der Mutter zurückgesetzt fühlt! Das haben wir ihr auch mitgeteilt, sie will diesem Wunsch aber nicht nachkommen. Vergangenes Wochenende war es nun so, dass der neue Mann hier war und wir ihm das Kind nicht mitgegeben haben. Nun hat die leibliche Mutter gedroht auch mir den Umgang (allein) mit dem Kind zu verbieten. 1. Frage: Sind wir verpflichtet das Kind dem Mann seiner Mutter mitzugeben? 2. Frage: Kann sie mir verbieten mit dem Kind allein zu sein? Ich hoffe wirklich, dass es nicht wieder zu einem Verfahren vor Gericht kommt.
Hallo, 1.Eigentlich ist es ihre Aufgabe. Das Kindeswohl ist auch nicht gestört. Wenn sie wegen einer neuen Niederkunft den Mann schickt (vorübergehend) ist das ok. 2. Sie wohnen mit dem Vater, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, zusammen? Wie soll sie Ihnen denn das praktisch verbieten? Sorry, das ist Kinderkram von ihr! Gruß, NB
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