1979Steffi
Hallo Frau Bader,ich befinde mich seit 9.1.17 in einem neuen Arbeitsverhältnis im Öffentlichen Dienst.Der Vertrag ist unbefristet und die Probezeit beträgt 6 Monate.Nun bin ich schwanger,voraussichtlicher ET ist der 6.8.17...nun meine Frage,wann kann mich der AG kündigen und muss ich irgendwas beachten,wenn ich ihn über die Schwangerschaft informiere? Vielen Dank und mit freundlichem Gruß
Hallo, zur Zeit gar nicht. Wieso auch? Berücksichtigen müssen Sie nichts Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Der AG kann dich nur kündigen, wenn (schwere) verhaltensbedingte Gründe eine Kündigung gerechtfertigt scheinen lassen. Die Kündigung läuft dann über die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz. Den AG sollte man über die Schwangerschaft baldmöglichst informieren und dabei den voraussichtlichen Termin der Entbindung nennen.
1979Steffi
Ok,vielen Dank!Und nach der Elternzeit?...ist es eigentlich ein "Problem",dass ich noch während der Probezeit in den Mitterschutz bzw. Elternzeit gehe?(geht die dann danach weiter oder endet sie trotzdem am 8.7.)
Mitglied inaktiv
Wenn der Vertrag nicht ausdrücklich auf die Probezeit befristet war, läuft er unbefristet weiter oder eben so lang wie im Vertrag genannt ist.
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