Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

3. mal EZU

Frage: 3. mal EZU

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Hallo, ich habe vor kurzem erfahren das ich nun zum 3. mal schwanger bin. Nun ist es allerdings so, dsa mein ältester in kürze 3 wird, der jüngste 1 1/4. Bis März bin ich noch im EZU von meinem 1. Sohn. Mir fehlt ja von dem EZU meines 2. Sohnes schon über 1 Jahr. Zwar hatte ich schonmal gehört das man den EZU aufsparen kann bis zum 8. Lebensjahr aber davon hatte mein ARbeitsgeber nix gehört damals. Nun wäre es ja so, dsa mein kleiner erst 2 werden würde, wenn mein jüngstes auf die Welt kommt. Mir würde ja damit wieder über ein Jahr EZU fehlen. Gibt es denn diese möglichkeit zu sagen,das man die vollen 3 jahre für jedes kind haben will/kann? Gibt es darüber was schriftliches, was ich bei unserer Personalstelle dann hingeben kann, falls die es immer noch nicht wissen? Achja falls es noch relevant ist: ich bin im Beamtenverhältnis in Bayern. viele grüße tine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, bei Beamten gelten Sondereregeln je nach Bundesland und Dienstherrn. Alle kenne ich auch nicht, dass wäre zu viel. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Dienstherrn. Gruß, NB


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