Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

3.elternjahr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 3.elternjahr

Mitglied inaktiv

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das mit dem 3. jahr wusste ich nicht. gibt es eine frist das es man es beantragen muß? mein 2. läuft am 25.1 aus kann ich es denn jetzt noch nachträglich beantragen?wenn ja, wo kann ich das tun? danke sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man muss sich von Anfang an verbindlich festlegen. Aber reden Sie mit dem Arbeitgeber und beantragen Sie es baldmöglichst schriftlich. Einen Anspruch gibt es nicht. Gruß, NB


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