Mitglied inaktiv
Sehr geehrter Herr Paulus, ich mache mir große Vorwürfe und habe ein schlechtes Gewissen.Ich habe erst in der 10 SSW von meiner Schwangerschaft erfahren. Nun in der 5 SSW (berechnet ab dem ersten Tag der letzten Periode) habe ich unwissentlich hochprozentigen Alkohol getrunken an Silvester. In der 7 SSW wurde bei mir eine Gastritis festgestellt .Mir wurden H2 Blocker intravenös verabreicht und ich musste 2 Wochen lang ,also in der 7 und 8 SSW Omeprazol 20 mg einmal täglich einnehmen. Meiner FÄ habe ich diese Dinge geschildert.Sie sagte mir,der Embryo sieht gut aus .Sie meinte in den ersten paar Wochen gilt das Alles oder nichts-Prinzip. Wenn der Emryo dies nicht vertragen hätte ,wäre er abgegangen.Im Internet habe ich aber gelesen ,dass dieses Prinzip nur für die ersten zwei Wochen nach Zeugung gilt . Nun ich möchte nicht dass das Kind wegen mir mit einer Behinderung auf die Welt kommt und ich mache mir ständig Gedanken on das Kind gesund auf die Welt kommt... Hat meine FÄ recht ? Ich bedanke mich für Ihre Antwort! MfG
In einer schwedischen Kohortenstudie lag die Fehlbildungsrate nach Exposition mit Protonenpumpenhemmern (z. B. Omeprazol) nicht höher als in einem unbelasteten Vergleichskollektiv. 282 der 295 erfassten Schwangeren hatten bei dieser Untersuchung Omeprazol eingenommen (Kallen 1998). Eine weitere Kohortenstudie zur Anwendung von Omeprazol im I.Trimenon fand unter 139 exponierten Kindern ebenfalls keinen Anstieg der Fehlbildungsrate (Ruigomez et al 1999). Eine Publikation zu 91 Schwangerschaften, die nach Kontakt mit dem Teratogen Information Service weiter verfolgt wurden, zeigte ebenfalls keine Häufung angeborener Anomalien (Lalkin et al 1998). Eine neuere Asuwertung aus dem schwedischen Schwangerschaftsregister ergab unter 863 Anwendungen von Omeprazol im ersten Trimenon keinen Anstieg der Fehlbildungsrate (Kallen 2001). Sofern eine Anwendung im Zeitraum der Alles-oder-Nichts-Regel (innerhalb von zumindest 14 Tagen nach Empfängnis) erfolgte, ist bei schädigenden Einwirkungen entweder ein Abort oder ein Neugeborenes ohne erhöhtes Fehlbildungsrisiko zu erwarten. Die anfangs pluripotenten Zellen können in dieser Zeit noch geschädigte Zellen ersetzen, so dass die weitere Entwicklung ungestört verläuft, sofern der toxische Schaden nicht so groß ist, dass die Frucht mit der nächsten Regelblutung abgeht. Die Weiterentwicklung einer in diesem frühen Stadium geschädigten Frucht ist nicht zu befürchten.