Lieber Herr Dr. Paulus,
ich war mir nicht darüber bewusst, in welchen Quellen BPA tatsächlich überall enthalten sein kann und habe dies ehrlich gesagt bisher eher mit Kinderspielzeug in Verbindung gebracht. So habe ich mir auch keine Gedanken über unseren Kunststoff-Pürierstab gemacht, der bestimmt zwanzig Jahre alt war. Zum Glück habe ich ihn nur für die Zubereitung der ersten Breiportion unseres Babys benutzt, bis es mir dann vor der zweiten Portion wie Schuppen von den Augen fiel. Den Pürierstab habe ich in der Schwangerschaft auch zwei, drei Male verwendet und damit heiße Suppe püriert.
Beim Durchforsten unseres Haushalts entdeckte ich weitere vereinzelte Gegenstände: Eine in Schwangerschaft und Stillzeit selten verwendete Butterdose sowie Besteck, dass zum Glück auch nur noch sporadisch zum Einsatz kam. Was mir aber ein bisschen Sorgen macht: Gerade bei Erhitzung soll ja BPA freigesetzt werden. So landeten vereinzelte Teile dieses Bestecks auch mal im Geschirrspüler oder im Abwasch, zusammen mit den anderen Küchengegenständen.
Konservendosen gab es bei uns nur ganz selten in Form von Pizzatomaten. Allerdings hatte ich hier und da mal einen Kassenbon oder Parkschein in der Hand oder in meinem Portemonnaie.
Hat unser Baby durch die einmalige oben genannte Breiportion bzw. ich in der Schwangerschaft durch all diese Quellen wohl eine bedenkliche Menge an BPA aufgenommen?
Vielen Dank und einen guten Start ins Wochenende.
von
hejo15
am 01.11.2019, 09:00
Antwort auf:
BPA
Bisphenol A (BPA) ist eine Chemikalie, die für die Herstellung von Kunststoffen und Kunstharzen verwendet wird. Es ist in Plastik enthalten, das mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, wie Babyfläschchen, Innenbeschichtung von Konservendosen, Plastikgeschirr und Folienverpackungen. Aus diesen Kunststoffen wird es freigesetzt und wird dann vorwiegend mit kontaminierter Nahrung aufgenommen.
Bisphenol A wirkt östrogenartig, beeinflusst die Synthese und den Metabolismus von Hormonen und bindet schwach an den Östrogenrezeptor (Klingmüller & Alléra 2011).
Die Lebensmittel-Überwachungsbehörde der Europäischen Union in Parma (EFSA) ist 2007 zu dem Ergebnis gekommen, dass eine für den Menschen gefährliche Dosis nicht erreicht wird. In einer Stellungnahme heißt es zudem, Ungeborene und Säuglinge würden den Stoff abbauen, bevor er ihnen Schaden zufügen könne.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) setzte bis 2006 für BPA einen Grenzwert von 10 µg pro kg Körpergewicht und pro Tag. In ihrer im Januar 2007 veröffentlichten aktualisierten Bewertung von BPA berücksichtigte die EFSA rund 200 Studien und Übersichtsartikel, die seit ihrer ersten Bewertung (2002) erschienen waren, inklusive einer umfangreichen Zwei-Generationen-Studie mit Mäusen. Auf Basis der vorliegenden Daten hat die EFSA den Grenzwert auf 50 µg/kg pro Tag angehoben,
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht keinen Anlass, die bisherige Risikobewertung für Bisphenol A zu ändern (Bundesinstitut für Risikobewertung, Mitteilung zu Bisphenol A, September 2008): „Wird die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 2007 festgelegte tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von 0,05 Milligramm Bisphenol A pro Kilogramm Körpergewicht eingehalten, besteht für Verbraucher kein gesundheitliches Risiko.“
von
Dr. Wolfgang Paulus
am 04.11.2019