LaBella87
Guten Tag Fr.Dr.Czeromin, ich bin Ende der 5.SSW und arbeite als Kinderkrankenschwester. Letzte Woche wurde beim FA bereits Blut abgenommen. Leider wurden die Parvovirus-Antikörper nicht mitbestimmt. Nun soll ich laut meiner Stationsleitung wieder ganz normal arbeiten kommen (ich war bislang krankgeschrieben), auch wenn man nicht weiß ob Antikörper vorliegen. Ich kann mich nicht erinnern mit dem Virus mal in Kontakt gekommen zu sein und kann mir gut vorstellen dass ich keine Antikörper habe. Arbeitsrechtlich ist es ja so dass man dann nicht mit Kindern arbeiten dürfte. Wie ist das in der Zeit in der noch kein Testergebnis vorhanden ist, wird einfach angenommen ich hätte Antikörper? Ich fühle mich nicht wohl bei dem Gedanken so arbeiten zu gehen und mir evtl. etwas einzufangen. Können Sie mir Auskunft darüber geben wie hier die Rechtslage ist? Meine Leitung wirkte generell sehr unwissend, sie wusste auch nicht dass ich nur Kinder über 3 Jahren versorgen darf, da ich CMV neg. bin. Vielen Dank schonmal!
Die Blutprobe müsste noch im Labor sein - lassen Sie den Antikörpertest auf Parvovirus B 19 schnell nachbestimmen. Für z. B. Beschäftigungsverbote sind die Ämter für Arbeitsschutz zuständig, und das ist länderweit geregelt. Bei uns in NRW steht z.B. folgendes: "Daneben besteht eine erhöhte Infektionsgefährdung insbesondere in Kinder- und Lungenfacharztpraxen, Dialyseeinrichtungen. Infektionskrankheiten, wie z.B. Röteln, Ringelröteln, Varizellen, Zytomegalie oder Virushepatitiden, sind sowohl für die werdende Mutter als auch für das Kind gefährlich. Die Schwangere darf hier unter Beachtung des Übertragungsweges nur mit solchen Tätigkeiten beschäftigt werden, die eine Infektion ausschließen. Generell ist der Arbeitgeber bei erhöhter Infektionsgefährdung verpflichtet, für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge seiner Beschäftigten zu sorgen. Dazu gehören insbesondere spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, allgemeine Beratung sowie das Angebot von Impfungen." Wenn Ihre Stationsleitung nicht gut informiert ist, melden Sie sich umgehend bei Ihrem Betriebsarzt! Das für Sie zuständige Amt für Arbeitsschutz finden Sie entweder über das Internet oder erfahren es vom Betriebsarzt. MFG Ute Czeromin
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