Frage im Expertenforum Kinderwunsch an Prof. Dr. med. H. W. Michelmann:

Kostenübernahme durch die KK

Frage: Kostenübernahme durch die KK

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Sehr geehrter Herr Michelmann und Kollegen, Untersuchungen zufolge (im Kinderwunschzentrum) liegt bei mir und meinem Mann eine Fertilitätsstörung vor. Es könne nur über ICSI der Versuch unternommen werden, ein Kind zu bekommen. Ich (Frau) bin in einer GKV, mein Mann ist in der KVB (Krankenversicherung der Bundesbahnbeamten). Die GKV lehnt nach Zusendung der Behandlungspläne jegliche Kostenübernahme ab, da mein Mann ja privat versichert sei. Es wurde das BGH-Urteil angeführt, wonach nach dem Verursacherprinzip die PKV alle Kosten zu tragen habe. Die KVB erklärte jedoch, lediglich für die Hälfte der Kosten der Behandlung des Mannes aufzukommen. Begründet wurde dies damit, dass den Versicherten Leistungen nach Satzung und Tarif gewährt würden. Die KVB sei weder eine GKK (im Sinne des SGB) noch eine PKK (wo das Versicherungsaufsichtsrecht anzuwenden wäre). Was können wir nun tun? Wie sind Ihre Erfahrungen wenn man den gerichtlichen Weg geht. Welche KK verhält sich Ihrer Meinung nach unrechtmäßig und wie sehe der Klageweg aus, d.h. welche Gerichtszuständigkeit ist gegeben für den Fall, dass beide Kassen sich weiter gänzlich weigern. Danke für Ihre Unterstützung. Viele Grüße Sonnenkinder


Prof. Dr. H. W. Michelmann

Prof. Dr. H. W. Michelmann

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Hallo Sonnenkinder, da ich mich nicht mit Abrechnungsfragen beschäftige, gehört ihre Anfrage eigentlich nicht in meinen Zuständigkeitsbereich. Soweit ich aber weiß, hängt die Frage der Kostenübernahme davon ab, wer von ihnen beiden zeugungsunfähig ist. Ist dies, wie bei ihnen, bei beiden der Fall, so tragen die Kosten die private Kasse des Ehemannes und die gesetzliche Kasse der Ehefrau für die jeweiligen Leistungen, die bei ihren Versicherten erbracht werden. Die Kosten für die ICSI muss die private Kasse des Ehemannes übernehmen. Ihr behandelndes KiWu-Zentrum muss aber darüber genauestens Bescheid wissen, da solch eine Konstellation häufig vorkommt. Bitte erkundigen sie sich dort. Viel Erfolg!


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