Frage im Expertenforum Kinderbetreuung an Gaby Ochel-Mascher:

Versicherung bei Kinderbetreuung

Gaby Ochel-Mascher

 Gaby Ochel-Mascher
Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.
Frage: Versicherung bei Kinderbetreuung

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Hallo, seit gut einem 3/4 Jahr stehe ich nach der Elternzeit wieder in Arbeit. Leider ist mein Sohn (2Jahre) sehr oft krank und somit fehle ich auch oft. Als Lösungsvorschlag bietet mir mein Chef eine Betreuung (für die nicht mehr akute Zeit im Krankheitsverlauf)bei mir zu Hause oder in angemieteten Räumen an. Wir würden das von einer ehemaligen Mitarbeiterin machen lassen. Nun wissen wir nicht genau, was man dabei alles beachten muß. Wie läuft das mit einer Versicherung u.s.w. ! Vielen Dank für Ihre Hilfe


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Hallo zwatri, leider hatte ich Computerschwierigkeiten, so dass ich erst jetzt Ihre Frage beantworten kann. Wenn Ihr Chef Ihnen eine Kinderfrau in der Zeit, in der Ihr Kind krank ist zur Verfügung stellt, so wird dies bestimmt auf Stundenbasis hinauslaufen. Sollte Ihr Chef für mehrere Angestellte eine abrufbare Kinderfrau einstellen, dann wird dies auch über einen Minijob zu regeln sein. Wenn das Stundenkontingent unter 15 Stunden in der Woche bleibt, dann braucht die Kinderfrau keine Pflegeerlaubnis vom zuständigen Jugendamt einzuholen. Punkto Versicherung: Es besteht die Möglichkeit eine Kinderfrau wie eine Haushaltshilfe für eine geringe Jahrespauschale zum Beispiel bei der Gemeindeunfallversicherung (nachzulesen unter www.rguvv.de ) zu versichern, damit Ihr Chef auf der sicheren Seite ist. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher


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