Guten Tag,
ich habe eine rechtliche Frage:
wie ist das versicherungsrechtlich, wenn wir als Mütter unsere Kinder abwechselnd bei uns zu Hause betreuen? Wer haftet, wenn etwas kaputt geht und wer, wenn ein Kind sich verletzten sollte? Ist das über eine übliche Privathaftpflichtversicherung abgedeckt?
Vielen Dank im Voraus,
Kim
Mitglied inaktiv - 03.12.2008, 21:06
Antwort auf:
private Kinderbetreuung
Hallo Kim,
schließen Sie auf jedem Fall für Ihr Kind eine private Haftplichtversicherung ab, dann sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es bei Dritten einen Schaden verursacht.
Sie können Ihr Kind zusätzlich privat Unfall versichern.
Die Gemeindeunfallversicherung tritt bei Unfällen Ihres Kindes in einem Betreuungsverhältnissen nur dann ein, wenn Sie das Betreuungsverhältnis beim Jugendamt, bzw. einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, melden.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 04.12.2008