micki6
Kennt sich jemand damit aus bzw schon beantragt? Wie kann ich das verstehen? Möchte nach dem 1. Jahr wieder ca 18 Stunden arbeiten und habe ne freundin die meinen kleinen dann betreuen würde. Bekommt man dann das betreuungsgeld? Oder bekommt jeder das betreuungsgeld der keine offentliche Betreuung in Anspruch nimmt? Lieben dank.
Gaby Ochel-Mascher
Hallo Micki6, wenn Sie Ihren Sohn betreuen lassen möchten, dann müssen Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Betreuung stellen. Das Betreuungsgeld bekommt dann die von Ihnen gewählte Tagesmutter. Inwieweit Sie sich an den Kosten beteiligen müssen, wird vom Jugendamt aufgrund der Höhe Ihres Familieneinkommens berechnet. Die Betreuungsperson - qualifizierte Tagesmutter bekommt dann vom Jugendamt das Betreuungsgeld für die geleisteten Stunden, die in einem Betreuungsvertrag zwischen Ihnen und der Betreuungsperson vereinbart werden. - Hierüber wird Ihr zuständiges Jugendamt Sie ausführlich beraten. Eine Tagesmutter muss vom Jugendamt eine Pflegeerlaubnis haben. Die Pflegeperson sollte sich qualifiziert haben, wenn Sie mehr als 15 Stunden in der Woche und länger als 3 Monate ein Kind gegen Entgeld betreuen möchte. Auch hierüber bekommen Sie beim Beratungsgespräch in Ihrem Jugendamt ausführliche Informationen. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher
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