Maggy28
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Heininger, Ich bin als Kind in den Achtziger Jahren nur einmal gegen Masern geimpft worden. Nun bin ich unsicher, ob ich die zweite Impfung noch nachholen soll oder nicht. Während meiner letzten Schwangerschaft wurde eine Titerbestimmung durchgeführt, da ich im Kindergarten arbeite. Laut Labor sei von einer bestehenden Immunität auszugehen. (Referenzbereich: < 9 AE/mL = negativ; Ergebnis: 32 AE/mL) Nun lese ich aber immer wieder, dass eine solche Titerbestimmung nicht aussagekräftig bzw. sinnvoll ist. Hierzu nun folgende Fragen: 1. Warum wurde die Titerbestimmung überhaupt durchgeführt, wenn sie eigentlich keinen Sinn macht? War es dann nicht fahrlässig mich als Schwangere auf Basis dieses Ergebnisses weiter im Kindergarten arbeiten zu lassen??? 2. Kann ich nun davon ausgehen immun zu sein oder nicht? 3. Würde ich mein noch ungeimpftes Baby gefährden wenn ich mich jetzt impfen lassen würde? Es handelt sich ja um einen Lebendimpfstoff. Sind Impfmasern wirklich nicht ansteckend? Mit freundlichen Grüßen, M.F.
Hallo, 1) Das ist eine gute Frage, die sie aber nicht mir stellen sollten sondern denjenigen, die diese nicht mehr empfunden Titer Bestimmungen durchführen. Ob das fahrlässig war, kann ich nicht beurteilen, jedenfalls sollten Sie seit Jahrzehnten längst ihre zweite Masernimpfung erhalten haben, idealerweise gemeinsam mit Mumps und rütteln. Sprechen Sie doch mal mit ihm, warum das nie stattgefunden hat. 2) . Erst nach zwei Dosen gilt man als Immun. 3) nein, nur in der Schwangerschaft darf man den Lebendimpfstoff nicht geben. Masernimpfviren gelten nicht als ansteckend. Zumindest sind keine Übertragungen jemals bekannt geworden. Alles Gute
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