Hallo Frau Höfel, ich hätte eine Frage zum Thema "schreien lassen". Ich war heute mit dem Kinderwagen unterwegs und habe dabei mit einer Freundin telefoniert weil ich zugegebenermaßen Beziehungsprobleme habe und es mir nicht so gut ging. Meine 3-Monate alte Tochter hat dabei friedlich geschlafen. Als sie aufwachte und quengelig wurde, habe ich ihr Spielzeug gegeben und sie war abgelenkt und fing wieder an zu lachen. Deswegen hab ich dann weitertelefoniert. Irgendwann fing sie dann aber an, richtig soll zu weinen, weil sie Hunger hatte. Dann hab ich aufgehört zu telefonieren und bin so schnell wie möglich (15-20 min) nach hause gelaufen, um sie dort zu stillen. Während des Weges hat sie weitergeweint und ich habe versucht, sie mit meiner Stimme, gutem Zureden und dem Spielzeug zu beruhigen, was leider nur mäßig geklappt hat. Zählt das jetzt schon als "schreien lassen", weil ich ihrem Bedürfnis, den Hunger zu stillen, nicht gleich nachgekommen bin? Ich möchte natürlich nicht, dass ihr dieses Erlebnis geschadet hat oder es unsere Bindung beeinträchtigt. Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 03.06.2020, 17:38