Mitglied inaktiv
Hallo Frau Höfel im März erwarten wir unser zweites Kind. Die erste Geburt war ganz schrecklich: Muttermund ging innerhalb von zwei Stunden auf 8 cm auf, dann ging gar nichts mehr; ich bekam dann Dolantin und hatte für ca.5 Stunden einen Filmriss, danach Wehentropf, öffnen der Fruchtblase und eine Stunde Presswehen. Und das schlimmste: ich bin mit der Hebammne in der Klinik überhaupt nicht zurecht gekommen. Meine jetzige Vorsorgehebamme, war damals unsere Nachsorgehebamme, meinte, dass es daran lag, dass ich mich in der Umgebung nicht geborgen und gut gefühlt habe. Leider ist sie keine Beleghebamme, würde aber trotzdem mit zur Geburt gehen, als Begleitperson quasi... allerdings habe ich vergessen, was das nun kostet: gibts dafür überhaupt einen gesetzlich vorgeschriebenen Betrag und wieviel beträgt die Bereitschaftspauschale...und was wird von der KK übernommen? Und untersucht die Hebamme bei der Vorsorge eigentlich auch den Muttermund? Sorry, für den langen Text, aber ich hab solche Sorgen wegen der Geburt. LG und danke für Ihre Mühe Lucy
Liebe Lucy, da die Krankenkasse nur die Kosten für die Klinik übernimmt, müssen Sie die Leistungen mit der begleitenden Hebamme (Bereitschaftspauschale und Begleitung) privat aushandeln. Die Bereitschaftspauschale schwankt regionsbedingt zwischen 150 und 250 €. Für die Begleitung kommt meiner Meinung nach nur ein Betrag analog Punkt 17 in der Hebammengebührenordnung. Hilfe bei einer nicht vollendeten Hausgeburt oder einer nicht vollendeten außerklinischen Geburt in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung. Die Gebühr für die Leistung nach Nummer 17 umfasst die Hilfe für die Dauer von bis zu fünf Stunden vor Beendigung der Geburtshilfe einschließlich aller damit verbundenen Leistungen. Sie ist nur in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Hausgeburt oder einer außerklinischen Geburt in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung berechnungsfähig, wenn die Hebamme die vorher geplante und bereits begonnene Hausgeburt oder außerklinische Geburt aufgrund unvorhergesehener Umstände abbrechen muss und die Hebamme die Schwangere in ein Krankenhaus überweist oder begleitet und dort keine weitere Hilfe leistet. 136,10€ http://www.hebammengesetz.de/gebuehr.htm Liebe Grüße Martina Höfel
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