Frage im Expertenforum Hebamme an M. Sc. Martina Höfel:

frage elternzeitantrag

M. Sc. Martina Höfel

M. Sc. Martina Höfel
Master of Science in Midwifery, Hebamme im DHV - Deutscher HebammenVerband e.V.

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Frage: frage elternzeitantrag

Mitglied inaktiv

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Hallo, habe am 23.05.06 unsern sohn geboren, habe einen zeitvertrag bis zum 31.08.06 möchte nach mutterschutz in elternzeit bis ende gehen, wie schreibe ich das und bis wann muß arbeitgeber das haben? was ist nach elternzeit, bin ich dann arbeitslos oder was??? danke gruß murmel


Mitglied inaktiv

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hallo, ich bin nach der geburt, als es mir einigermassen gut ging(hatte fieber und konne wegen naht nicht sitzen) zum arbeitgeber gegangen, also personalabteilung, da hab ich gesagt, wie lange ich elternzeit nehmen möchte und er hat mir exakt beginn und ende ausgerechnet und ein kurzes schreiben aufgesetzt. das hab ich nur noch unterschrieben. da stand nur. hiermi beantrage ich elternzeit vom....bis... das solltest du schon vor beginn der elternzeit einreichen, sonst könnte ja der verdacht entstehen, du möchtestnach dem muschu gleich arbeiten. wie das allerdings ist bei dir weiß ich nicht, ja du bist anschließend arbeitslos.weiß auch nicht, ob du dann ab dem 1.9. ev. die elternzeit beim arbeitsamt einreichen musst, da die ja dann zuständig sind. das kann dir aber dein arbeitgeber sicherlich sagen. lg Anett


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