Mitglied inaktiv
Braucht man als 16-Jährige die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten um einen Wunschkaiserschnitt durchführen zu lassen? Vielen Dank und liebe Grüße!
Hallo Marie, Es ist wohl eher so, dass du als 16Jährige das wirkliche Ausmaß eines Kaiserschnittes nicht abschätzen kannst - auch für deine weiteren Schwangerschaften.Mit 16 bist du bedingt geschäftsfähig,ich glaube die Unterschrift der Eltern ist nicht nötig, Dr. Kniesburges weiss das - ich werde ihn fragen. Ein Wunschkaiserschnitt ist nicht überall möglich - viele Kliniken lehnen ihn konsequent ab und übrigens, so junge Mädels wie du bekommen immer gut und schnell ihre Kinder! LG SW
Mitglied inaktiv
Ganz sicher, denn Du bist minderjährig. Aber warum willst Du Dir das antun?
Mitglied inaktiv
Mag sein,dass ich das wirkliche Ausmaß eines Kaiserschnittes nicht abschätzen kann,aber ich kann sehr wohl abschätzen was für Konsequenzen es hätte,wenn sich bei mir während einer vaginalen Geburt die Netzhaut ablöst. Ich bin leider extrem kurzsichtig und mein Arzt hat mich darauf hingewiesen,dass es manchmal beim Pressen zur Netzhautablösung kommen kann,was schwerwiegende Folgen hätte,bis hin zur völligen Erwerbsunfähigkeit. Würde auch viel lieber normal entbinden und nicht noch ewig im KH liegen und Schmerzen haben =( Könnten sie sich bitte noch erkundigen,ob ich die Unterschrift brauche? Vielen lieben Dank!
Mitglied inaktiv
Liebe Marie, was du vor hast ist ja auch keine Wunsch-Section sondern eine med. ind. Section....deshalb war deine Fragestellung schon verwirrend.... Grüße Stephanie
Mitglied inaktiv
Hallo, aus augenärztlicher Sicht kann (!) so etwas schon passieren - aber man kann das im Vorfeld durch eine Augenhintergrunduntersuchung beim Augenarzt abklären lassen, ob ein Riskiko besteht. Es kommt auch darauf an, wie hoch die Kurzsichtigkeit ist, wie der Augenhintergrund "beschaffen" ist - also erst einmal abklären lassen. (Eine NH-Ablösung macht sich z. B. bemerkbar durch Sehen von Blitzen, schwarzen Punkten oder Rußpartikeln, ... - und kann mit Laser ambulant behandelt werden, eher selten durch eine OP) vg June
Dr. med. Stefan Kniesburges
Hallo, 1. sofern Sie die Tragweite eines operativen Eingriffes und die Folgen möglicher Komplikationen abschätzen können, ist eine Einwilligung Ihrer Eltern zur OP nicht erforderlich. 2. eine Sectio, die aus einem medizinischen Grund durchgeführt wird, ist keine Wunsch-Sectio. 3. eine Kurzsichtigkeit kann zwar zur Netzhautablösung führen, jedoch kenne ich keinen einzigen Fall, bei dem das durch das Pressen bei der Geburt provoziert worden wäre. Auch in der augenärztlichen Literatur wird darüber nichts berichtet. Ein Kaiserschnitt ist aus dieser Indikation medizinisch nicht indiziert. Insofern würde es sich dann wieder um einen Wunschkaiserschnitt handeln. Sollte Ihr FA Beweise (sei es Literatur, seien es eigene Erfahrungen) für die Behauptung der Gefahr der Netzhautablösung haben, so wäre ich daran sehr interessiert. Ich habe solche bisher jedenfalls nicht finden können. Dr. S. Kniesburges, St. Anna Hospital
Mitglied inaktiv
.. ich weiß ja nun nicht, WIE stark Du kurzsichtig bis, ich habe lionks -9.00 dpt. und eine heftige Hornhautverkrümmung. Deshalb auich jährliche Kontrolle der Netzhaut. Ich habe beide Kinder völlig normal entbunden und sehe immer noch wunderbar (wie man halt so "sieht" bei der Sehstärke). Hole Dir besser mal 1-2 Meinungen von Augenärzten ein. Alles gute und eine normale Geburt wünscht Dir, Désirée
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