Mitglied inaktiv
Hallo Prof. Dr. Jorch, unser Kind wurde in der 33. SS geboren, ist mittlerweile 15 mon alt. Sie hatte eine Duodenalatresie, Pankreas annulare und eine Omphalocele.Sie wurde am Tag nach der Geburt operiert.Bei unseren ersten Besuch im SPZ wurden wir darauf hingewiesen, das wir einen Behindertenausweis für sie beantragen können.Meine Frage ist nun, welche Vor-oder Nachteile hätte der für unser Kind? Herzliche Grüße!
Keine Nachteile, steuertechnisch und parkplatzmäßig Vorteile. Sie können ihn ja jederzeit wieder abgeben, z.B. wenn es später um eine Lehrstelle oder einen Arbeitsplatz geht. Bei der Musterung zur Bundeswehr oder bei der Bewerbung um einen Studienpalatz hat er sogar Vorteile. Ich gebe Ihnen natürlich recht, dass die genannten angeborenen Störungen alleine keine echten Behinderungen für das spätere Leben sind. Bei ausreichendem Fleiß und Intelligenz kann Ihr Kind mindestens Professor werden.
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