Frage im Expertenforum Frauenarzt an Dr. med. Helmut Mallmann:

Individuelles Beschäftigungsverbot oder doch krank schreiben lassen??

Dr. med. Helmut Mallmann

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Individuelles Beschäftigungsverbot oder doch krank schreiben lassen??

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Hallo zusammen, ich bin letzte Woche zusammengebrochen (Schwächeanfall 24SSW) und lag dann auch im Krankenhaus....dem Baby gehts wieder gut nur mir noch nicht, extreme Kreislaufprobleme(kann nicht mal kurz vor die Tür!), Erbrechen....etc. Meine FA meinte das könnte auch vom Stress im Geschäft gekommen sein (hab zwar n Bürojob aber arbeite oft 10/11 Stunden da die Arbeit fertig werden muss)....ich weiß man darf es in der SSW nicht....ist aber bei uns manchmal nicht anders möglich.... Jetzt hat mein FA gemeint er würde mich an den Hausarzt verweisen dass er mir evt ein individuelles Beschäftigungsverbot für die nächsten 6 Wochen ausstellt dann wäre ich sowieso im Mutterschutz....geht das?? Hat jemand Erfahrung mit diesem Verbot vor allem auch im Bürojob oder soll ich mich doch nur krank schreiben lassen???? (Möchte meinem AG keine Schwierigkeiten machen,will ja nach dem Mutterschutz wieder dort arbeiten!! Vielen Dank!


Dr. med. Helmut Mallmann

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Also Ihr AG muss sich schon an das Mutterschutzgesetz halten. Wenn er Ihnen keine Job unter 10 Stunden anbieten kann, muss er, der AG, das Beschäftigungsverbot aussprechen. Wenn Sie aber so geschwächt sind, dass Sie auch keine leichte Tätigkeit mehr ausführen können, muss Ihr FA oder HA ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Gruß Dr. Mallmann


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Hallo Maus 1982, Ich hatte vor einem jahr das selbe Problem. Bei mir war es allerdings umgekehrt. Ich wurde zuerst von meinem Hausarzt Krank geschrieben. Dann hat er mir gesagt das ich mit meinem FA sprechen soll, weil er derjenige ist der mir ein BV geben kann. Und so war es auch! Ich konnte meine restliche Zeit noch geniessen. Wenn dein Arbeitsvertrag zeitlos ist, oder nicht vor der Geburt endet gehst du dann normal in den Mutterschutz und dein Arbeitgeber muss während des BV dein Gehalt normal weiterzahlen. Drücke dir die Daumen das alles klappt und für die Geburt alles Gute likable


Mitglied inaktiv

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Hallo Maus 1982, lass Dir ein BV ausstellen! 1. Der Lohn im BV erhälst Du voll 2. Der AG bekommt durch das Umlage2-Verfahren der Krankenkassen Deinen Lohn voll erstattet 3. Der Lohn im BV wird voll zum Elterngeld angerechnet also aus dieser Summe heraus ist es nur die beste Entscheidung auch in finanzieller Sicht. Ich bin selbst derzeit (Büro) im individuellen BV und war vorher krankgeschrieben sogar im Krankengeldbezug, das wird aber nicht auf das Elterngeld angerechnet, somit ist der Anspruch auf Elterngeld wesentlich geringer, als wenn ich gleich ins BV geschickt worden wäre... Liebe Grüße, gute Besserung und eine schöne Schwangerschaft, samt Entbindung Lintù


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