Frage im Expertenforum Entwicklung von Babys und Kindern besser verstehen an Dr. med. Rüdiger Posth:

Kontakt Vater

Frage: Kontakt Vater

Sarina78

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Guten Tag, mein Mann übt schon länger psychische Gewalt gegen mich aus.Ich habe Ihnen dazu schon mal geschrieben.Tochter (3,5J) bekommt viel mit und hat deswegen kein Vertrauen zu Papa.Bleibt nicht allein bei ihm,fährt nicht mit ihm weg.Überlege mich zu trennen,jedoch macht mir das Umgangsrecht,dass im Trennungsfall gilt, Kopfzerbrechen. Vater steht ja immer Umgang zu,außer bei nachweisbarer körperl.od.sexuelle Gewalt.Psych.Gewalt kann ich ja nicht nachweisen,also würde er Umgang bekommen. Tochter wäre dann für längere Zeit und auch über Nachts immer wieder beim Vater.Jedoch denke ich,dass sie das nicht verkraften würde und Vertrauen zu mir auch gestört wird.Ich müsste sie ja sozusagen,schreiend beim Vater abliefern. Ab welchem Alter würde sie das besser verkraften bzw. akzeptieren können,dass sie immer wieder alleine dort bleiben muss? Danke


Dr. med. Rüdiger Posth

Dr. med. Rüdiger Posth

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Hallo, was Sie ansprechen, ist ein trauriges Kapitel unserer Rechtsprechung. Im Prinzip ist es ja richtig, dass die Väter Umgangsrecht bekommen, und dieses wurde Ihnen ja auch letztes Jahr noch einmal durch die EU-Gesetzgebung gestärkt. Keine Mutter sollte aus Zorn oder Vorurteil dem Vater sein leibliches Kind entziehen können. Aber es gibt definitv auch genau anders herum gelagerte Fälle, in denen der Vater in seiner Rolle für das Kind und in seiner Verantwortung ihm gegenüber versagt. Und psychische Gewalt hat in etwas anderer Weise genauso schlimme Folgen für das Kind wie körperliche oder sexuelle. Da sich diese psychische Gewalt aber so richtig immer erst sehr viel später ausdrückt, körperliche Gewalt aber sofort zu sehen ist, muss man auch in der Rechtsprechung eben besonders genau hinsehen und viel Verstehen von der Psyche und der Entwicklung eines Kindes haben. Aber dieses genaue Hinsehen fällt nicht nur Familienrichtern schwer, sondern auch uns Kinder- und Jugendärzten. Insofern ist Ihre Überlegung, Ihre Tochter vorerst in der Ehe weiter zu schützen, völlig richtig. Nur muss ich sagen, dass bis zum Schulalter sich in der Abhängigkeit eines Kindes vom Urteil seiner Eltern nicht viel ändert. Und selbst Grundschulkinder brauchen noch ganz viel Anerkennung durch ihre Eltern. Erst in der Pubertät wird das Kind langsam etwas unabhängig vom Einfluss seiner Eltern, um dann lebenlang nie ganz zu verschwinden. Was also tun? Sie sollten sich vielleicht mit einem für solche familiengerichtlichen Fälle geschulten Anwalt einmal in Verbindung setzen. Sollten Sie das Geld dafür nicht haben, hilft Ihnen wahrscheinlich das Jugendamt. Aber machen Sie keine übereilten Schritte und bleiben Sie für Ihre Tochter weiter eine verlässliche Bindungsperson. Viele Grüße


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