Mitglied inaktiv
Hallo! In gut 2 Wochen werde ich wieder als Lehrerin arbeiten gehen. Benjamin (jetzt 12 Wochen) wird noch voll gestillt. Stimmt es, dass mir eine Stunde zum Stillen zusteht? Ist das als Pause gedacht oder wird sie von der Arbeitszeit abgezogen? Wo finde ich den genauen Wortlaut der Regelung? Viele Grüße Denise
.. ist das festgelegt. Du bekommst eine zusaetzliche Pause: § 7 Stillzeit (1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens fünfundvierzig Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens neunzig Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. (2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. u.s.w. siehe http://dejure.org/gesetze/MuSchG/7.html LG Berit