Mitglied inaktiv
Eine Akademie, die Taji und Qigong unterrichtet bzw. ausbildet bietet für Schulkinder einen Kurs in Taji Gongfu an. Laut der Akademie muss ein geringer Mitgliedsbeitrag bezahlt werden und eine monatliche Gebühr für den Kurs. Die Krankenkasse stellt sich nun quer bei einer anteiligen Erstattung, da es sich hierbei um eine dauerhafte Mitgliedschaft handelt und die Kurse nicht als Dauerangebot gedacht sind. Was mich allerdings wundert ist, das sie den Beitrag in einem Sportverein (sprich Mitgliedsbeitrag) schon bezuschusst haben. Kennt sich jemand damit aus. Ist das rechtens. Die Akademie ist übrigens zertifiziert und wirbt auch damit, das ihre Kurse bezuschusst werden.
Ich kenne mich nicht so gut damit aus, aber ich denke, es liegt im Ermessen der Kasse, was bezuschusst wird und was nicht. Wo bist Du denn versichert? Pflicht- oder freiwillig versichtert? Rückenschule, Aquafit usw. wird oft übernommen. Sportverein finde ich toll, wenn es da Zuschüsse gibt. Vielleicht handelt es sich in den Augen der KK nicht um Sport? Was sind die beiden Kurse denn genau? melli
Gesetztlich versichert. Hab mich gestern erkundigt. Die Akademie stellt immer Teilnahmescheine aus nach 10 Stunden, die werden angeblich schon bezahlt von der KK. Der Leiter kümmert sich jetzt mal drum. Blöderweise hab ich mich vorab bei meiner KK erkundigt und die sagen zu recht, wenn es eine "Dauerveranstaltung" ist, dann zahlen sie nicht. Anscheinend ist das alles eine Frage der Handhabung. An dem Kurs selber gibt es nichts zu meckern. Der ist zuschussfähig.
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