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ziemlich knifflieger fall, firmengründung mit nicht gleichberechtiegtem partner?

ziemlich knifflieger fall, firmengründung mit nicht gleichberechtiegtem partner?

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hallo ihr, also bei diesem fall geht es definetiv um geld, daher poste ich auch mal hier. Also: ein Freund der Familie möchte sich selbstständig machen mit einem Partner. Beide bringen eine geldeinlage mit, wie hoch ist aber noch nicht geklährt, denn es geht darum, das der eine partner von 8 bis 17 uhr arbeitet, der andere aber nur von 8 bis 12. Wie also wird die gewinnausschüttung geregelt, die ja jeden monat anders sein wird. Und kann in so einen fall das stimmrecht auch mit 50/50 aufgeteilt werden? Denn alles andere wäre ja unsinn, de3nn bei zwei personen hätte der eine dann stimmrecht und der andere nicht, wenn es weniger als 50% auf einer seite liegt... Also ich hoffe ihr wisst was ich meine und wäre über anregungen oder qualifizierte auskünfte sehr hilfreicht wie man das regelt... Vielen dank Sarah


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na der der 9 Std. arbeitet bekommt 69, irgendwas % und der der 4 Std. arbeitet bekommt 30, irgendwas an %. Die gewinnausschüttung hat meiner meinung nach nicht unbedingt was mit stimmrecht zu tun, können doch trotzdem beide gleichberechtigt sein, bekommen aber entsprechend ihrer Stundenzahl ihren Lohn.


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Also, da gibt es natürlich ganz verschiedene Modelle gehen wir mal davon aus, dass es eine Selbständigkeit gibt, die sich so auf Stunden beschränken lässt, in der beide qualitativ gleiche Arbeit leisten, der eine 4 Stunden, der andere 8 (zum leichteren Rechnen, er macht ja sicher auch eine Pause). Dann stellen sich immer noch die folgenden Fragen: Kann man den Erfolge, also den Gewinn, zurückverfolgen, hat also jeder eigene Kunden oder eigene Akquisitionserfolge? Wenn nicht, wäre eine solche Regelung möglich: Möglich wäre eine solche Regelung: es werden Gehälter vereinbart, in Höhe von EUR 2000 und in Höhe von EUR 1000. Alles darüber hinaus wird 50:50 geteilt, wenn beide die gleichen Anteile besitzen. Alternativ: alles wird ein Drittel, zwei Drittel aufgeteilt. Dann wäre es wahrscheinlich auch sinnvoll, Kapitaleinsatz und Stimmrechte entsprechend zu verteilen, ggfs. mit Vetorechten und Minderheitenschutz. Stimmrechte. hier kommt es natürlich auf das grundsätzliche Verständnis der Partner an, wie hoch die Unterschiede im Arbeitseinsatz zu bewerten sind. Nicht dabei zu vergessen: wer ist die treibende Kraft, ist die eingesetzte Zeit wirklich das einzige relevante Maß, kann man es gegebenenfalls über Unterschiede im Grundkapital oder Sachmittel etc. ausgleichen. Ich persönlich finde die Idee charmant, die Partner auf zwei Ebenen zu sehen: einmal als Gesellschafter und Kapitaleigner, einmal als Angestellte. Als Angestellte werden sie entsprechend ihrem Zeiteinsatz vergütet, als Gesellschafter entsprechend ihrem Kapitaleinsatz. Das Angestelltengehalt hat Vorrang. Stimmrechte entsprechen dem Kapitaleinsatz. Zusätzlich kann man nach dem Gehalt und vor der Ausschüttung noch einen Bonus legen. Also z.B. so: Der Laden erwirtschaftet EUR 10.000. A bekommt sein Gehalt EUR 2.000 B bekommt sein Gehalt EUR 1.000 Ein Betrag von EUR 4.000 wird als Bonus vereinbart. davon bekommt leistungsabhängig A 2.500 und B 1.500. Die restlichen EUR 3.000 sind Gesellschafterausschüttungen, davon bekommen A und B jeweils 1.500, da sie jeder 50% des Kapitals halten. Im Ergebnis: A EUR 6.000, B 4.000. Im nächsten Monat erwirtschaftet der Laden nur EUR 5.000. Davon erhalt A EUR 2.000 Gehalt, B erhält EUR 1.000 Gehalt. Vom leistungsabhängigen Bonus bekommt jeder EUR 1.000. Im Ergebnis hat A EUR 3.000, B 2.000. Vom Konzept her gefällt es mir am besten, weil alle drei Hauptpunkte: Arbeitseinsatz, Kapitaleinsatz, persönl. Erfolg berücksichtigt werden. Man kann natürlich auch auf die Obergrenze beim Bonus verzichten und z.B. immer 10% des Gewinns als Bonus auskehren. Bei Stimmrechten kann man auch viel machen: also z.B. bestimmte Entscheidungen von einfacher Mehrheit (bei zwei Partnern wohl die Ausnahme), andere von Einstimmigkeit abhängig machen. Oder bestimmte Stimmrechte jedes Jahr in Abhängigkeit vom Beitrag zum Geschäftsergebnis neu bestimmen. Ich höre jetzt besser auf. LG, carla72


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boah da steht mir aber erst mal der Mund offen...DANKE das du dir soo viel zeit genommen hast zu antworten, das ist ja der Hammer.... also deine ansätze sind wirklich gut, ich werd die mal so weiter geben und ich bin sicher die können sich da was rausziehen...vielen dank Sarah


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Hi, im Gesellschaftsrecht lässt sich fast alles regeln, nur muss dazu eben eine Kapitalgesellschaft her, eine GbR oder BGB-Gemeinschaft reicht da leider nicht aus. Aber eine kleine GmbH ist heute auch nicht mehr allzu schwer zu gründen. Im Geselschaftsvertrag kann man dann alles regeln - wer Gesellschafter zu welchem Anteil ist, wie Beschlüsse gefasst werden müssen (Mehrheit, 100%, 74%...), wer sich wie in den Betrieb einzubringen hat... Im separaten Geschäftsführervertrag wird dann ggf. das Entgelt und die Pflichten geregelt. Für das ganze Konstrukt ist es aber ratsam, einen Anwalt ins Boot zu nehmen - zumindest bis die Verträge stehen. Gruß, Speedy