Erdbeere81
Ich las bei Twitter den Tipp, dass man jetzt seinen Zählerstand beim Energieversorger nochmal durchgibt, damit die nächsten 6 Monate mit der geringeren Mehrwertsteuer berechnet werden. Macht das Sinn? Unsere Abrechnung erfolgt erst im Mai 2020
Mein Mann arbeitet beim Energieversorger. Bei denen werden in der Abrechnung für die Monate mit geringerem Mehrwertsteuersatz geschätzte Werte genommen. Ich denke das kommt schon sehr nah dran. Ich glaube nicht, dass die Versorger es leisten können für alle zwei zusätzliche Zwischenablesungen zu berücksichtigen. Das witzige ist vor allen Dingen, dass es wohl Regeln zur Vereinfachung gibt, nach der man das Datum der Rechnungstellung für den Mwst-Satz nehmen dürfte. D.H. alle die eine Rechnung von Juli-Dezember bekommen, erhalten den reduzierten Satz. Wer im Januar die Abrechnung bekommt dann wieder den höheren. Zumindest der AG meines Mannes macht dies aber nicht.
Wir machen es einfach so und geben den Stand durch. Kann sich ja nur lohnen
Maßgebend ist der Tag der Ablesung. Ich gehe fest davon aus, dass hier das Ablesedatum gemeint ist, das zu Abrechnungszwecken am Jahresende an die Versorger durchgegeben wird. Zwischenablesungen finden eigentlich nur Beachtung, wenn z.B ein Mieterwechsel stattfindet. Der Energieversorger hat außerdem die Möglichkeit die Rechnung aufzuteilen. 1.Halbjahr alter Steuersatz, 2.Halbjahr aktueller Steuersatz.
ich würde gerne mal wissen, wenn man alles gegen rechnen würde...Papier, Druckerfarbe, Arbeitskraft/Zeit...ob sich das Alles wirklich lohnt.
....kann man bei uns online melden, habe ich jetzt mal gemacht. Lg Marion
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