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wohnungskauf - anwalt für immobilienrecht nehmen trotz notar?

wohnungskauf - anwalt für immobilienrecht nehmen trotz notar?

Disco-Bauch

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(kopiere es hier auch rein, weil ich hier immer sehr schlaue tipps lese) wir sind nach langer zeit endlich fündig geworden und haben ein gebot für eine wohnung gemacht, bei dem ich mir sicher bin, dass es klappen wird. es geht jetzt nur noch ums "feintuning" des preises. da wir als käufer den notar zahlen und (üblicherweise?) aussuchen dürfen, frage ich mich, ob wir noch einen anwalt (immobilienrecht) zu rate ziehen müssen? ist der notar quasi auch unser anwalt, so dass ich mir die kosten für einen extra-anwalt sparen kann? bin da - ehrlich gesagt - unwissend...


Methos

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Antwort auf Beitrag von Disco-Bauch

Hallo, Anwalt? Hm, wüsste nicht warum. Aus eigener Erfahrung würde ich dir empfehlen die Wohnung von einem Fachmann prüfen und schätzen zu lassen. Manches fällt einem Laien einfach nicht auf....wir sind bei unserem Haus auch bei einigen Dingen unaufmerksam gewesen... Zustand der holzfenster, Zustand der rohre, etc. Gerade bei der Wohnung noch mal gucken lassen, auch wegen Schimmel, nach Reparaturen und Schäden fragen, eigentümerprotokolle prüfen, Rücklagen prüfen, etc.... Vg Marion


MamaFlix

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Antwort auf Beitrag von Disco-Bauch

Um was gehts dir denn bei dem Anwalt ? Um die Wohnung, dass die evtl. versteckte Mängel hat oder um Klauseln im Vertrag die du vielleicht nicht verstehst ? Der Notar kennt die Wohnung ja nicht von daher kann er da nix sagen. Allerdings kann er dir div. Klauseln im Kaufvertrag erklären. Den KV Entwurf bekommst Du vorher auch zugeschickt, so daß du dich schlau machen kannst.


Ines & Niklas

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Hallo, wir haben bei 2 Wohnungskäufen nie einen Anwalt gehabt. Der Notar wurde vom Verkäufer bzw. Makler vorgeschlagen, war also nicht mal "unserer" Notar. Die Kaufverträge hatten wir jeweils vorher zur Durchsicht bekommen. LG Ines


speedy

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Antwort auf Beitrag von Disco-Bauch

Hi, wichtiger wäre es, einen Bausachverständigen zu beauftragen - inkl. schriftl. Gutachten und in den Auftrag rein zu schreiben, dass ihr die Kaufentscheidung aufgrund seines Gutachtens fällen werdet. Die jur. Beratung zu dem Vertrag macht eigentlich der Notar, der auch meist den Vertrag vorgibt. In den Vertrag sollte dann noch ein Passus aufgenommen werden, so dass der BSV in Regress genommen werden kann, falls doch Mängel vorhanden sind (dafür haftet nämlich der VK nur dann, wenn er sie arglistig verschwiegen hat). Gruß, Speedy


Disco-Bauch

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Antwort auf Beitrag von speedy

danke fuer eure antworten! wegen des zustands der wohnung mache ich mir keine sorgen. das haben wir recht gut unter kontrolle. mein mann ist bauingenieur. ein guter freund, der uns bei jedem objekt, das in die engere wahl kam, begleitets, ist berufshandwerker. er wird auch die 'baustelle' betreuen. der zustand ist baujahrsgerecht ok. boeden komplett neu, elektroleitungen, 2 baeder neu, waende raus, da wir 2 wohnungen zusammenlegen. natuerlich wird man spaeter schlauer sein... bausachverstaendige hatten wir bei vorherigen immobilien bereits. war bei unserem hintergrund ueberfluessig. da dies unser 1. kauf ist, moechte ich eben sicher sein, nicht am falschen ende zu sparen. daher der gedanke mit dem anwalt...


shinead

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Antwort auf Beitrag von Disco-Bauch

Du brauchst m.E. keinen Anwalt. Ich habe bereits einige Immokäufe gemacht und hatte nie einen. Der Notar achtet per se auf einen ausgewogenen Kaufvertrag. Meist hat er dazu einen Standardvertrag, den er "nur" anpasst. Er wird euch auch vor der Unterschrift den Vertrag vorlesen, euch die Absätze erklären und nachfragen, ob ihr alles verstanden habt. Ich hatte nie einen Anwalt dabei, war aber beim Notar meines Vertrauens. Macht beim Notar erst ein Beratungsgespräch. Ist er euch nicht sympathisch, nehmt einen anderen. Ich hatte für Immobilien immer den selben. Nur beim Ehevertrag bin ich zu einem anderen Notar gewechselt.


junimami2001

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Antwort auf Beitrag von shinead

Der Notar klärt über den Kaufvertrag neutral auf, Anwalt braucht man keinen. Haben schon 4 Immobilien gekauft.


ohno

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Antwort auf Beitrag von Disco-Bauch

Und wenn Du das Feld von hinten aufrollst, wird die Sache vllt. auch klarer: Wenn Ihr vor einem Notar den KV unterzeichnet, ist er beurkundet. D.h., wenn Ihr NACH der Beurkundung Baumängel oder was auch immer feststellt, kann er Euch zivilrechtlich nicht vertreten, da er neutral arbeitet, ist also nicht Euer Anwalt. Mit der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche müßt Ihr dann einen weiteren/anderen Rechtsanwalt beauftragen. Vor Beurkundung ist allerdings üblicherweise keine Vertretung eines RA notwendig, außer Du willst "draufzahlen". LG, ohno


jannes-mama

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Antwort auf Beitrag von ohno

Das ist zu pauschal. Es gibt in Deutschland Regionen, da gibt es Nur-Norare und Nur-Rechtsanwälte, dort sind Überschneidungen unmöglich. Jeder Notar ist per Ausbildung auch Jurist, aber nicht automatisch Anwalt. Einen schönen Abend!


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Disco-Bauch

Gutachter ist auch wichtig...selbst bei Neukauf würde ich da investieren ! dagmar