Mami-Franzi19
Weiß vllt. jemand was das Jobcenter damit meint? Die wollen 893€ Wohnungsbeschaffungskosten vom 22.12.2009 zurück. (bis zum 22.12.2010, mehr steht nicht drinnen) Im Dezember 09 hatten wir einen Mietsvertrag unterschrieben, im September 10 sind wir dort wieder ausgezogen. Eig. dachten wir zuerst das wäre die Kaution, das die alten Vermieter die einbehalten haben (warum auch immer). Die kriegen zwar noch eine Monatsmiete von uns, aber das sind nur 444€ und die schrieben das wenn wir das nicht zahlen meldet sich die Schuldenabteilung oder sowas von denen. (Versuchen ständig Kontakt aufzunehmen zum Vermieter um das zu klären aber da erreicht man niemanden, auf schriftliches wird auch nicht reagiert, aber DAS ist ja grad egal, 893€ ist ja viel mehr als 444€) Jetzt hab ich bei Google gesehen das Wohnungsbeschaffungskosten scheinbar was anderes ist als Mietkaution. Vllt. kennt sich hier ja jemand aus? Von der Erstausstattung kanns eig. auch nicht sein, das war viel mehr als 893€ und das war auch erst im Januar oder Februar 10. Werden das Montag natürlich gleich klären, wär aber interessant schon vorher zu wissen was das sein könnte. LG Franzi
Aber warum zahlt Ihr denn die Miete nicht an den Vermieter ? DiE Mietschulden hat ja die Arge nicht am Hut *grübel* dagmar
Ich habe mal ein Darlehen erhalten wegen Arbeitsaufnahme - Zuflussprinzip. Zwecks Rückzahlung erhält man Post von einer anderen Stelle der Arbeitsagentur. Da stand dann auch was von Wohnungsbeschaffungskosten obwohl es genau der Betrag war, den ich für den Monat der Arbeitsaufnahme erhalten hatte - war da vielleicht auch was ähnliches bei euch?
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