Mitglied inaktiv
wenn man nicht verheiratet (aber eine Familie) ist, müssen dann Beide einen Antrag für die gleiche Wohnung/Haus stellen? Und wenn dann nur einer ein Gehalt hat, bekommt dann der andere kein Wohngeld/Lastenzuschuss, wenn sie ledig sind? In einer WG muss man dann seine qm angeben, aber in einer Familie geht das doch nicht, wenn sie dann 2 Anträge ausfüllen sollen. weiß das hier jemand?
Meinst Du als Lastenzuschuss die ARGE? Wenn ja, beantragt einer das, muss aber die anderen mit angeben. Also wird auf dem Amt eine Bedarfsgemeinschaft gegründet. Dann wird dort ausgerechnet was Euch zusteht. Das Gehalt wird vom anderen natürlich mit angerchnet.
kein AlgII ![]()
Hallo Ihr seid ne Familie aber nicht verheiratet . Wenn ja stellt trotzdem das Oberhaupt also der Einkommen hat. Dann sind ja viele felder zum ausfüllen für die Frau und Kinder und das recnene die ja dann aus ob nur du und die Kinder oder für alle . Bei WG da muß das mit angegeben werden das es sich um ein WG handelt. Lastenzuschuß heist wenn mann ein Haus hat da kann man Lastenzuschuß beantragen.LG
Wird wohl genauso ablaufen. Es wird das gesamte Einkommen von allen im Haushalt lebenden Personen mitgerechnet.
Danke
und was, wenn die Wohnung aber auf den gerade einkommenslosen läuft, kann man das wohngeld dann umleiten auf den z.zt einkommenslosen partner?
läuft das auf den mit gehalt, dann ist das geld gleich wieder weg an die exfrau
kenne mich damit leider gar nicht aus, danke
Hallo na Klar du schreibst ja gerade auch das sie auf dich läuft dann ja erst recht. Und Wohngeld kann nicht zur EX weil im ernstfall bzw. wir haben das Wohngeld gleich zum Vermieter überweißen lassen und wir bezahlen nur den rest.LG
danke
in der wohnung (eigentum) gibt es ja keinen vermieter
der mann hat einkommen und die frau ist gerade arbeitslos
in der mietwohnung hat das jugendamt das alte wohnung angerechnet beim mann
der papierkram ist ja riesig und wenn dann wieder alles zur ex wandert, spart man sich halt die mühe ![]()
na das ist ja super
Also wenn ich das jetzt verstanden hab . Gehört das Haus deinem Freund der noch ne Ex die sich freut wenn irgend wo noch Geld her kommt.irronisch gemeint. Dan gibt es dich du wohnst in dem Haus mit bist ALG. Gibt es Kinder deine oder gemeinsame.Und wie ist das mit dem Jugendamt gemeint. Puh zu viel.
Aber das könnt ihr euch auch wirklich erklärend lassen auf dem Wohnungsamt. Es heist dann übrigens doch Lastenzuschuß.LG Bekommst du gar kein Einkommen
nee, eine freundin
aber so wie du beschrieben hast trifft es dann auf meine freundin zu
gemeinsame kinder und elternzeit, deshalb hat nur der mann einkommen
ja vorher sollte laut wohngeldamt der mann mit dem höhreren einkommen das wohngeld beantragen. und das geld hat das jugendamt und auch das gericht dann dem mann hinzugerechnet, vollkommen egal, dass das geld ja wirklich für die wohnung gedacht war und nicht zum feiern
weil ja jeder wohngeld oder lastenzuschuss beantragen kann (im gegensatz zum algII), war wohl jetzt die überlegung, ob lastenzuschuss für die neue wohnung beantragt wird. aber wenn das dann wieder alles für die katz ist?
jetzt läuft die wohnung nämlich über die frau, die mietwohnung lief über den mann.
Hallo Ehrlich gesagt dann wirklich über die Frau probieren.Das ist ja das blöde es würd wirklich alles angerechnet. Aber ich glaub die müßen sich auch mal ein Anwalt nehmen .Denn das JA kann auch Fehler machen.LG
danke, reiche ich weiter
na anwalt ist doch sicher da, wenn das auch alles über das gericht ging
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