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wo finde ich das gesetz betr. kostenpflichtiger rücksendung unter 40 euro

wo finde ich das gesetz betr. kostenpflichtiger rücksendung unter 40 euro

sechsfachmama

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bzw. wie heißt es? (ich kann dann ja googlen) hab das problem mit einem beschädigten stuhl - gebraucht bei ebay - mängel wurden verschwiegen und der vk sagt, ich müsste auf meine kosten zurückschicken. dann hab ich nur einbuße. dieses "auf meine kosten zurückschicken" zählt doch aber nur, wenn mir die ware nicht gefällt und nicht, wenn sie mangelhaft ist


Herbstsonne30

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http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/kunden-muessen-keine-versandkosten-zahlen-1.2321847


Julie

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Fernabsatzgesetz?? Oder ist die Regelung "nur" durch Rechtsprechung entstanden????


Tippel33

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Ist der Verkäufer privat oder gewerblich? Falls privat, kommt Fernabsatz (BGB) nicht in Betracht. Also dann ist sowieso nix mit 40 €. Bei privat hast Du kein Widerrufsrecht! Hierzu müsste bewiesen werden, ob der Verkäufer den Mangel tatsächlich verschwiegen hat.....hat er das, muss der Kaufvertrag rückabgewickelt werden und er hat Dich finanziell so zu stellen, wie vor dem Vertragsabschluss. Gab es keine Foto´s? Es wird sehr auf den Text und Definitionen ankommen. Ist der Verkäufer gewerblich und er hat den Mangel verschwiegen, muss er natürlich auch die Kosten der Rücksendung tragen. ( im BGB geregelt).


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

beschreibung: Sie bieten hier auf einen IKEA Karsten Drehstuhl mit Nominell Armlehnen Stoff-Blau, Rücken-Schwarz Gebraucht, guter Zustand. Die Kaufabwicklung sollte umgehend abgeschlossen werden. Merkmale: Produktemaße Breite: 73 cm, Tiefe: 60 cm, Höhe mind.: 100 cm, Höhe max.: 111 cm, Sitzbreite: 51 cm, Sitztiefe: 47 cm, Sitzhöhe mind.: 40 cm, Sitzhöhe max.: 52 cm Produktbeschreibung Sitz: schichtgeformtes Eukalyptussperrholz, hochelastischer Polyether (Kaltschaum) 35 kg/m³; Rückenlehne: Stahl, Stahl, Epoxi-/Polyesterpulverfarbe; Fußkreuz: Verstärktes Polyamid; Bezug, Sitz: 78.7% Baumwolle, 1.3% Elastan, 20% Polyester; Bezug, Rückenlehne: 100% Polyester; Lederimitat-Details: 25% Baumwolle, 75% Polyester, 100% Polyurethan Viel Spaß beim bieten... Achtung: Da Privatverkauf, keine Garantie oder Rücknahme, für evtl. Schäden und Verlust während des Transports hafte ich nicht! Die Lieferung erfolgt deshalb ausdrücklich unter Ausschluss der Sachmängelhaftung (Gewährleistungsausschluss). Keine Nachverhandlungen, alle offenen Fragen bitte vor Ende der Auktion und vor dem Gebot stellen. Es wird keine Garantie gewährt und kein Umtauschrecht. Es ist aber so, dass die Lehne wirklich stark abgeschabt ist, das (Kunst?)leder ist eig. schwarz, an den Seiten ist alles weiß, weil die Oberschicht ab ist. Es gibt EIN Foto und da ist der Stuhl so gedreht, dass man keinerlei Mängel erkennen kann. Der Stoff selbst ist ausgeblichen und fleckig. Dies sind eindeutig Dinge, die in der Beschreibung hätten stehen müssen. Er ist nur bereit, mit den Kaufpreis des Stuhles zu erstatten, aber weder die ersten noch die jetzigen Portokosten, die beim Zurückschicken enstehen würden (über 10 Euro je), denn er beharrt darauf, dass es ja unter 40 Euro Wert ist.


Julie

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Hm, "gebraucht,guter zustand"- ist aber auch so eine Beschreibung, die alles und nix heißen kann. Der Stuhl scheint ja keine mängel zu haben, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch als schreibtischstuhl unmöglich werden lassen


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von Julie

Das ist einerseits richtig, lt. BGB dürfen trotzdem keine Mängel verschwiegen werden. Dass man auf einem stuhl gesessen hat, dass Bekleidung gewaschen wurde .... Das sind normale gebrauchsspuren. Aber Löcher in Kleidung, abgeschabter Stoff .... sind Mängel und müssen beschrieben werden


ToniaLaura

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Könnt ihr euch so einigen, dass er dir evtl. zumindest den kaufpreis zurück bezahlt und du den stuhl behältst? Zurückschicken würde ich auf meine kosten auch nicht. LG


Julie

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Loch in der Kleidung - ist ein Mangel, weil ich die Kleidung so nicht nutzen kann. Abnutzungsspuren an einem Stoff, der laut Beschreibung eindeutig als Kunstleder ( oder so, jedenfalls kein echtes Leder) zu erkennen ist - darüber kann man sich trefflich streiten, ob das ein Mangel ist oder nur eine deutliche Spur des Gebrauchs. Kommt im zweifel auf den Richter an, würde ich sagen - viel Erfolg.


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Es ist ein gebrauchter Stuhl, Gebrauchsspuren sind also völlig normal und hat man mit zu rechnen. Der Verkäufer schreibt "guter Zustand" und das liegt im Auge des Betrachters. Er hat also ggf. nicht bewusst getäuscht, sondern so gehandelt, weil er es als so empfindet. Ohne die Foto´s, das Foto mit dem der Stuhl bei Ebay angeboten wurde und so wie er nun bei Dir steht, lässt sich das aber nur schwer beurteilen. Fakt ist, Du hast nun wenig Möglichkeiten. Du hast den Stuhl und die Kohle ist weg. Was hat der Stuhl denn gekostet? Es wird sich doch kaum lohnen, da jetzt einen großen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen, oder? Ich meine, wenn er sich jetzt weigert, was willst machen? Klagen? Bitte ..... Behalte den Stuhl und hake es als schlechte Erfahrung ab und vielleicht fragst Du beim nächsten Mal nochmal explizit nach, wie intensiv die Gebrauchsspuren sind ....vor dem bieten ..... Mich würde hier wieder mal brennend die Gegenpartei interessieren. Auffallend finde ich nämlich, das bei Dir (Sechsfachmama) so oft Reklamationen anfallen, wo Du Dich ständig im Recht siehst. Billig, billig, billig kaufen wollen, möglichst dafür Neuware erhalten und den kleinsten Mangel anzeigen, um nochmal den Kaufpreis mindern zu können.


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Im übrigen würde ich es auch nicht als Mangel erachten, denn der Stuhl ist funktionsfähig. Es sind Gebrauchsspuren, die auf einem gebrauchten Möbelstück zu erwarten sind. Zu dem schreibt der Verkäufer, kein nachverhandeln, Fragen bitte vorab klären....warum hast Du nicht nochmal nachgehakt vorher, wenn auf dem Bild nichts zu erkennen war und es keine Detailfotos gab? Du würdest juristisch wenig Chancen haben, denke ich.


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

also 1. hätte ich auch mehr geboten für den stuhl, denn an sich bin ich mit der quali dieser stühle sehr zufrieden. habe schon mehrere dieser art ersteigert. wenn keiner mehr bietet, kann ich ja auch nichts dafür. und nein, ein rechtsstreit würde sich nicht lohnen. ABER diesen stuhl möchte ich mir mit dieser abnutzung nicht ins büro stellen. 2. auf dem foto war nichts zu sehen, die seite mit der abnutzung war schräg weggedreht 3. nehme wir an, es wäre eine couch - und da ist an der lehne, am sitz ... was abgeschabt - das hat nix mit guter zustand und nix mit normalen gebrauchsspuren zu tun 4. wenn ich etwas kaufe, dann habe ich gewährleistung, garantie und der preis dieses gegenstandes spielt absolut keine rolle. fallen die neuen schuhe z. b. nach 4 wochen auseinander, bringe ich sie zurück - egal ob sie 2 oder 200 euro gekostet haben 5. sagt das bgb eindeutig was ein mangel ist und dieses ist einer.


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Wir sprechen hier aber über Gebrauchtwaren.....und da sind Gebrauchsspuren kein Mangel. Vielleicht für Dich zu heftige Gebrauchsspuren, für den Verkäufer hingegen jedoch nicht. Es käme hier auf den Richter an, wie dieser entscheidet. Fakt ist, was tust Du, wenn der VK sich quer stellt? Welche Möglichkeiten hast Du? Im Prinzip keine....außer Klagen. Die Rechtschutz...unwahrscheinlich das sie die Zusage der Kostendeckung geben. Willst Du den Rechtsstreit aus eigener Tasche bezahlen? Unwahrscheinlich. Du kannst jetzt also noch deine Nerven und Zeit strapazieren, 93 E-Mails mit dem VK austauschen oder eben Dir das ganze gleich sparen und die Kohle unter "Erfahrung" abschreiben.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

huhu allerdings würd eich bei dem Stuhl auch stur sein Gebrauchsspuren sind Kratzer aber nicht quasi schon Löcher drin. Ich frage aber gerade bei solchen Bildern immer vorab nach und biete dann erst garnicht. Garantie etc hast Du nicht bei gebrauchten Sachen allerdings muss er sich ans BGB halten wenn er da was verschweigt bist DU im Recht und er muss alle Kosten tragen die 40.- Regel ist eh nur für Händler. Schuhe die nach 2 Wochen auseinanderfallen habe ich gerade von H&M aber wenn Kind meint damit Fußball spielen zu müssen dann sind daran nicht die Schuhe schuld. Die hat GG gekauft die teuren, die ich sonst kaufe, halten Fußballspielen aus *MÄNNER * und kann man auch noch weitervererben dagmar


Grottenmolch

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Hallo, Frage Nr. 1: billig oder günstig? Das kann ein gewaltiger Unterschied sein. Billig klingt "billig", günstig kann trotzdem "gut" sein. Frage Nr. 2: wo ist jetzt das Problem: ein Händler hat auf Neuware Garantie zu geben. EGAL ob es sich um einen 1 €-Artikel handelt oder 100.000 €. Und wenn der 1 €-Artikel nach einem "angucken" bereits auseinander fällt muss er genauso dafür aufkommen wie bei einem 100.000 €-Artikel. Punkt. Ende. Aus. Wenn er das nicht kann, möchte oder was auch immer dann soll er solchen "Schund" erst gar nicht versuchen zu verkaufen sondern gleich "gute" Ware geben. LG