Mitglied inaktiv
mit angegeben..also ich meine.. muss ich das angeben alseinkommen oder wird das nicht mit eingerechnet?
das hab ich mich auch schon gefragt, denn jeder Wohngeldrechner will nur Bruttolöhne.
Hallo, Kindergeld und Elterngeld muss man beim Antrag auf Wohngeld mit angeben, da diese zur Ermittlung des Gesamteinkommens notwendig ist, da man ein Mindesteinkommen haben muss, um Wohngeld zu bekommen. Für die Berechnung des Wohngeldanspruches und die Höhe des Wohngeldes zählen sie jedoch nicht mit. Siehe nachfolgenden Text, in vollständiger Länge nachlesbar unter nachfoldendem Link: Nicht anrechenbares Einkommen Nicht relevant für das Wohngeld und damit auch nicht bei der Einkommensermittlung von Interesse sind folgende Leistungen: aufgenommene Darlehen und Tilgung aus gewährten Darlehen bestimmte Leistungen Dritter im Zusammenhang mit Versicherungen Steuerrückzahlungen Kindergeld Elterngeld bis zu einer Höhe von 300,- € http://www.wohngeldantrag.de/geld/einkommen.htm Gruß Sylvia
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