Mitglied inaktiv
muß euch nochmal was fragen, der Mann meiner Schwester verdient 1400 euro netto, wieviel unterhalt muß er denn pro kind zahlen. in der düsseldorfer tabelle sind glaube ich ca. 320 euro angegeben, ist das der wert den der kindesvater zahlen muß oder ist das der unterhalt der pro kind gerechnet wird und sie bekäme die hälfte des betrages weil die andere hälfte die mutter des kindes zu tragen hat. wer kennt sich da aus? Heute morgen sah es so aus, als ob sich meine Schwester und ihr mann wieder versöhnen, er kam vorbei und fragte ob er wieder zu ihr ziehen kann, sie sagte ihm, was sie stört und geärgert hat, und sagte sie brauche noch 2-3 wochen, sie war ja diejenige die sagte er soll ausziehen. mein schwager sagte ihr dann auch was ihn störte. und er hat auch kapiert, daß er sich in vielen dingen ändern muß. und es sah wirklich so aus als ob sie sich versöhnen, er ist denn gefahren und er sagte ihr, daß er sie liebt. sie sagte ihm auch, daß sie ihn liebt. Heute mittag kam er nochmal vorbei und sie sagte nochmal was sie so gestört hat und er ließ dann so kommentare los wie "mir doch egal". er sagte ihr er könne sich nur einen neuanfang vorstellen, wenn sie woanders hinziehen und wirklich nochmal ganz von vorne beginnen, dazu ist meine schwester aber wohl nicht bereit. sie wohnt da schon fast 40 jahre, die kinder haben ihre freunde dort, das eine kind geht zur schule, das zweite wird eingeschult. mal schauen wie es weitergeht.
Deine Schwester ist alt genug zu entscheiden ob oder ob nicht. Ich würde wegziehen , Eheberatung machen etc aber wenn sie das nicht will ? Unterhalt wird ern icht sooo viel zahlen müssen er hat ja einen Selbstbehalt und dann wird das Kindergeld irgendwie geteilt wenn er zahlt dagmar
hab vor einigen jahren 250 € erhalten...aber mein ex mann verdient erheblich mehr...
ne dagmar da hast du recht, da mische ich mich nicht ein. ganz gewiss nicht.
Es kommt drauf an. Normal hat er 900Euro eigenbehalt oder auch mehr. Daran wird der Unterhalt fürs Kind festgemacht, bleibt da was über bekommt die Frau eventuell auch was. Meiner ist keine so gute Partie und zahlt 120 Euro. Abgesehen davon, möchte ich auch nicht abhängig vom Ex Partner sein. Man kann sich also auch so einigen auf eine Summe X.
Den Unterhaltaktuell findest du in der düsseldorfer tabelle, der Selbstbehalt ist 1100€ wen ich mich nicht irre und der rest ist dann für den Unterhalt frei! Also wen es 2 Kinder sind maximal 300€ für beide, den Rest müsste dann das Jugendamt zahlen, die Zahlen aber immer nur den Mindestunterhalt und auch nur einen gewisse Zeit bis maximal 12 Geburtstag, danach spring eventuell das Sozialamt/Arge ein. Von dem Unterhalt den du in der Düsseldorfertabelle findest muss das halbe aktuelle Kindergeld noch abgezogen werden. Mir tun bei Trennung immer die Kinder leit, ich denke aber von einem ewigen hin und her Papa ist mal da und dann wieder nicht haben sie auch nichts!!!!!!!!!!!!!! Und irgendwo neu anfangen...........,klasse Idee nur die Probleme, Unstimmigkeiten wandern meistens mit.....einmischen würde ich mich aber auch nicht)
Huhu, Ja die kinder können einem bei einer Trennung immer leid tun. Aber wenn die ehe nicht mehr funktioniert... dann macht das zusammenbleiben auch keinen Sinn. da ist was wahres dran mit dem neu anfangen, die probleme sind dann bestimmt noch die alten wenn sie neu anfangen. neee einmischen tu ich mich auch nicht, wenn ich um rat gefragt werde, gebe ich einen rat, ohne mich einzumischen und höre halt zu, wenn sie mich braucht.
ich würde mich da auch nicht einmischen. kann aber sagen, das meiner 1200 verdient, wir 1 kind haben und er den mindestunterhalt von 202 euro zahlen muss lg
Kinder können neue Freunde finden, irgendwie hinkt das Argument. Stach mir grad beim lesen so ins Auge. Ich glaube das Deine Schwester Schiss hat, sie ist sicher da wo sie ist. Und ein Neuanfang wäre Risiko. Ich würde es wagen, aber letztendlich muß sie wirklich alleine die entscheidung treffen. Haben sich da die Eltern nicht eingemischt? Ich glaube das würde ich ihr schon mal vor Augen halten wenn das so war. Eltern können sterben und irgendwann muß man ja mal groß werden.
Hallo, wenn das 1. Kind volljährig ist und die Mutter auch Einkommen hat, wird das Einkommen der Mutter für die Unterhaltsberechnung des 1. Kindes mit herangezogen, da sie die Hälfte des Unterhaltes für das volljährige Kind zu zahlen hat bzw. ihren Teil auch als Naturalunterhalt zur Verfügung stellen kann, wenn das Kind bei ihr lebt. Die Unterhaltspflicht des Vaters hängt von mehreren Faktoren ab, z.B. berücksichtigungsfähige Schulden da sind usw.. Wenn er jedoch den Mindestunterhalt von 322 für den Jüngsten zahlen muss, kann er hier noch das hälftige Kindergeld in Abzug bringen. So ist mein Kenntnissstand.
Die letzten 10 Beiträge
- Geld anlegen
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder