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Wieviel aus meinem Keller darf ich über xbay verscherbeln...

Wieviel aus meinem Keller darf ich über xbay verscherbeln...

shinead

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... ohne das jemand auf die Idee kommt, das ich das gewerblich machen würde? Ich habe eine Menge Sachen (u.A. auch Kleinkindspielzeug von Sohnemann), das ich gerne los werden würde. Selbst 1 Euro wäre ok, Hauptsache es ist aus dem Keller raus. Dummerweise (oder glücklicherweise) habe ich gelesen, dass da aber ab und mal Klagen verteilt werden...


kleened

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Antwort auf Beitrag von shinead

keine ahnung wo die grenze ist. zur not nen zweiten account über deinen freund?


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von kleened

da es sich doch wohl um Einzelstücke handelt und um gebrauchte Dinge, brauchst Du Dir keinerlei Sorgen machen. Ich habe Unmengen an Kinderklamotten verkauft und sollte da mal einer denken ich handle gewerblich, soll er dies mal beweisen (ich weiß, ich müsste das, aber ich habe immerhin ein Kind dazu, was wohl irgendwann mal da reingepasst hat oder damit gespielt hat).


speedy

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Antwort auf Beitrag von shinead

Hi, vor dem Bawü-finanzgerichtshof ist gerade eine Frau frei gesprochen worden von dem Vorwurf der gewerblichen Tätigkeit, die über 700 Pelzmäntel aus dem Nachlass ihrer Oma für über 76.000 Eur bei xxxay vertickt hat. Grund: sie hatte zwar gleichartige Artikel, die sie über einen längeren Zeitraum angeboten hat (das ist das meistgenutze Kriterium), konnte aber glaubhaft machen, dass es sich tatsächlich um die Sammlung einer einzigen Person aus einem Erbfall handelte und damit kein gewerblicher Handel vorlag. Also: mach es en bloc, nicht über Monate hinweg und wenn dann wieder Ruhe im Karton ist, ist es auch glaubhaft, dass es sich um eine Kellerauflösung aus privatem Bestand handelt. Gruß, Speedy


stella_die_erste

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Antwort auf Beitrag von shinead

Genau: ab und an. Einen Richtwert gibt es nicht, weder als Summe in €, noch von der Anzahl her. So etwas wird fallabhängig entschieden. Wenn es sich um Gebrauchtware aus Deinem Privatbesitz handelt, Du sie versteigerst (ohne gewerbliche Verkäufer mit Dumping-Festpreisen zu ärgern, die Dich dann anschwärzen) und Du das nicht regelmässig machst (Richter machen das vor allem von der REGELMÄSSIGKEIT abhängig), interessiert das niemanden. Du hast die Sachen angeschafft (damit schon Steuern bezahlt), benutzt (sie sind also nicht neu und daher mit Gewinnerzielungsabsicht angeschafft worden) und gibst sie nun für 1€ her (theoretisch). Das ist auf jedem Flohmarkt so. In jedem Kleinanzeigen-Blatt. Auf jedem Kinderbasar. Momentan machen einige Leute wieder Panik wegen ebay..keine Ahnung, weshalb.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von shinead

bei mir in der verwandtschaft wurde eine dame angezeigt und mußte 5000 euro strafe zahlen, allerdings war sie echt so blöd und hat brautkleider verkauft als neuware. sie hat die kleider über den ostblock für ungefähr 30 euro gekauft und hier in D für mehrere hundert eur verkauft. sie hat in ihren auktionen immer von prvat gesprochen, aber gleichzeitig nur neuware verkauft. damit ist sie dann baden gegangen. wenn man gebrauchte sachen verkauft, passiert das nicht... da ist es egal, wieviel man einstellt. gibt ja jetzt auch immer diese aktionen mit den 100 kostenlosen auktionen pro person.


stella_die_erste

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Uiuiui..ich mag gar nicht wissen, wer jetzt alles Brautkleider aus dem Ostblock einstellt ;-) Solche Geheimtipps darf man doch nicht verraten hier!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von stella_die_erste

tja, kommt ja zu dem kaufpreis auch noch zoll drauf. wer sich das antun will, bitte... ich hab da kein problem damit. ich brauch kein brautkleid mehr und ich finde, man sollte brautkleider auch nicht unbedingt bei eba* kaufen. sowas muß doch anprobiert und vor allem angefasst werden. man kauft doch sonst die katze im sack. geheimtipp ist das auch keiner, das machen eh schon zu viele. aber dann halt als gewerbliche verkäufer.


ohno

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Antwort auf Beitrag von shinead

Soweit ich weiß, darfst Du nicht mehr als 10 Artikel je Marke, ob gebraucht oder nicht gebraucht, innerhalb eines Monats verkaufen, ab dann gelten Privatpersonen automatisch als Händler. War mir auch nicht geläufig, aber hat was mit Markenrecht zu tun. Dabei ist es wohl völlig unerheblich, ob dies Veräußerungen von gebrauchten Artikeln oder von Neuware der entsprechenden Marke betrifft. VG, ohno


Ellert

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Antwort auf Beitrag von ohno

und das geht nicht ums Verkaufens ondern ums Einstellen so erging es mir gerade wurde nicht los und konnte nicht mehr wiedereinstellen dagmar


ohno

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Das nenn ich dann aber Kundenservice . Könnte ja sonst wirklich teuer werden für die betroffenen Ebayer. VG!