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wieder mal Gebührenumgehung bei ebay ...

wieder mal Gebührenumgehung bei ebay ...

sechsfachmama

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http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=260834262528 stand letzte Woche schon drin, die VK waren mir fraglich und ich schrieb, ob Abholung möglich ist - keine Antwort. (ist für mich nicht wirklich ein interessantes Teil, aber ich wollte gern wissen, was hier los ist, denn die VK in der Höhe braucht der niemals) neu eingestellt, wieder gefragt, Antwort: Sicher ist eine Abholung möglich! Zum Sofort Kauf Preis: 220€ Wenn Sie damit einverstanden sind. Wenn nicht bieten Sie nicht. - sommerrainer habs gleich mal gemeldet .. so gehts ja wohl nicht!


stella_die_erste

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Das ist ein gewerblicher Verkäufer, der das Finanzamt bescheisst und den Kunden um seine Rechte bringt. Was willst DU da "sperren"?! Entweder Du kaufst bei dem, oder halt nicht.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von stella_die_erste

*lach* erklär: Das ist - bei mir und meinem Mann ein feststehender Begriff: "auf die Sperrliste setzen". Ich trag den xBay-user in zwei (Sperr-)Listen von xBay ein. Damit kann ich bei ihm nicht mehr kaufen (falls ich mal in die Verlegenheit komme und ich mich in einem halben Jahr nicht mehr an ihn erinnere)...aber auch er kann bei mir keine Einkäufe mehr tätigen (hätte er aber wohl eh nicht). Zeitgleich melde ich es an XBay weiter (Beschwerde). LG


Tanüscha

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

bei seinen 4 Bewertungen sieht man, dass er die gleichen schon für 10,00 verschickt hat... boah nee


stella_die_erste

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Natürlich. Genau wie tausenden andere "Privatverkäufer", die den Staat bescheissen. Der will ja keine horrenden Gebühren an ebay bezahlen, Paypal nicht anbieten müssen, den Kram nicht ordnungsgemäß versteuern und kein Widerrufsrecht einräumen. Deshalb ist er als "Privatverkäufer" angemeldet. Aber nicht mehr lange, behaupte ich einfach mal.. Das ist sicher auch nicht sein einziger Account.


jojolarry

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Antwort auf Beitrag von stella_die_erste

ja finde ich auch mehr als dreist-deswegen habe ihn jetzt auch gemeldet. ey hallo wenn das alle so machen klar wo kommen wir da hin..Bei so was dürfte dann nicht nur der Name sonder die komplette Anschrift gesperrt werden


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

meine frage: Wenn Sie diesen Artikel zum Sofort-Kauf für 220 Euro anbieten, dann müssen Sie das auch bei ebay in der Auktion so vermerken! Das Angebot so, wie Sie es mir schreiben, ist verboten. Und 220 Euro als Versandkosten zu berechnen, um die ebay-Gebühren zu umgehen, ist ebenso verboten. Wenn ich diesen Artikel z. B. für 10 Euro ersteigern würde, dann müssen Sie diesen auch für 10 Euro an mich verkaufen - auch bei Selbstabholung. Alles andere ist Betrug. seine antwort: Wie schon im Angebot beschrieben, ist keine Selbstabholung möglich! Und die Versandkosten sind durchaus angebracht!Es handelt sich schließlich um mehrere Päckchen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, bieten Sie nicht auf den Artikel. ach, auf einmal geht abholung nicht mehr .... haha


jojolarry

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

scheinen das wohl hinzunehmen????


stella_die_erste

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Antwort auf Beitrag von jojolarry

Glaubst Du, die warten nur DARAUF? Ach herrjeh! Die Mitarbeiter an den entsprechenden Stellen haben genug zu tun, heutzutage wird ja jeder Furz gemeldet und dort sitzen keine 500 Leute, die ausschließlich Meldungen bearbeiten, Tag und Nacht. Diese Erwartungshaltung finde ich auch etwas bedenklich. Manchmal sollte man schon sein Hirn einschalten, bevor man spricht.. P.S. Heute ist SONNTAG. Auch für den ein oder anderen Mitarbeitet bei ebay..


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von stella_die_erste

*Diese Erwartungshaltung finde ich auch etwas bedenklich. Manchmal sollte man schon sein Hirn einschalten, bevor man spricht..* Ich glaube, da solltest Du mal mit anfangen. Pass mal ein bisschen auf, was Du von Dir gibst! Also auch mal Hirn einschalten!


Ellert

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

unlängst hat einer mehrere hundert Reisegutscheine als privater verkauft und das ist kein Einzelfall und ich denke, da sollte ebay ansetzen ob die nun da 5 Tage brauchen oder zwei Wochen, nur gehören die halt gesperrt dagmar


jojolarry

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Antwort auf Beitrag von stella_die_erste

bei "respektvollem Umgang mit anderen" hast du wohl in der Schule gefehlt??? Ich habe schon 1-2 mal bei ebay was gemeldet und es wurde immer erstaunlich schnell gehandelt. Also nix von wegen das da nichts passiert. Aber du bist ja Miss Superschlau und nen Umgangston voll unormal


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von jojolarry

Aber das kann es doch trotzdem nicht sein, oder?


stella_die_erste

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Antwort auf Beitrag von jojolarry

Besser als Du. Ich benutze mein Gehirn.


stella_die_erste

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Dagmar, das ist leider nicht so einfach (wobei bei hunderten Gutscheinen die Sachlage schon eindeutig ist, aber das ist eben fallabhängig). Es muß ja auch eine Rechtsgrundlage da sein, bzw. klar (!) gegen die ebay-Grundsätze verstoßen worden sein. Das zweifelsfrei festzustellen, ist oft schwierig bzw. nicht machbar, da keine entsprechenden Gesetze existieren, die festlegen, WANN genau jemand als "gewerblich" einzustufen ist. Dazu müßte man den VK monatelang beobachten. Meldet man die Sache dem zuständigen Finanzamt ist das oft effektiver..aber auch hier kommt es darauf an, wie engagiert man an dort ist, was das angeht. Da gibt es große Unterschiede. Also notfalls beim Finanzamt anrufen und nicht auf ebay verlassen, die können zwar die Gebührenumgehung (Versandkosten) "bestrafen", aber mehr auch nicht vorerst. Bei ebay arbeiten auch nur Menschen, die sich an ihre Richtlinien halten müssen und wirklich reichlich zu tun haben, da kann das mitunter auch mal ein Wöchelchen dauern, je nachdem, wieviel gerade "los ist". Aber grundsätzlcih hast Du recht, sowas gehört gesperrt.


stella_die_erste

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Du bist auch so jemand, der keine Ahnung hat, aber einfach mitsenfen will.


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von stella_die_erste

wenn man ausschließlich neue sachen verkauft und auch sonst - vom FA wird dir bei jedem verkauf eine gewinnerzielungsabsicht unterstellt - auch wenn man natürlich bei gebrauchter (kinder)kleidung sowieso minus macht. das interessiert das FA aber nicht. sondern es gilt: jeder euro, der verdient wird, ist eine einnahme. und wenn man über 400 euro im jahr einnimmt, dann muss man das auf der steuererklärung angeben - mitsamt den ganzen nachweisen. wie man das rein technisch machen soll, wenn man z. b. klamotten, die man geschenkt bekommen, gebraucht auf börsen oder so gekauft hat oder die man vor 5 oder 10 jahren gekauft hat und natürlich keine kassenbelege mehr hat, ist mir ein rätsel, aber die reine rechtslage ist so (ich hab mehrere bekannte auf dem amt, daher weiß ich das) das es praktisch keiner weiter macht, eben weil es utopie ist, die ganzen ausgaben und einnahmen zu dokumentieren, das weiß das FA natürlich ebenso. allg. beobachtet das FA private Verkäufer erst ab einer bestimmten Anzahl von Verkaufsbewertungen - alles was drunter ist, wird nicht beachtet.


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von stella_die_erste

Ach ja? Woher willst Du es denn genau wissen? Bist ne ganz schlaue was? Aber hauptsache nix zur Sache beigetragen, weil Du selbst keine Ahnung hast!


fünf-kleine-hüpfer

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=260835764463 LG Bianca