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Wie wird ALG 1 nach Elternzeit berechnet?

Wie wird ALG 1 nach Elternzeit berechnet?

Jenna114

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Hallo ihr lieben, Ich hab da mal eine frage, ich hoffe es kennt sich jemand aus... Ab April fällt mein Elterngeld weg, ich habe aber erst einen Job ab Mitte Juli gefunden. Wie wird nun das ALG. 1 berechnet? Ich war nun ein Jahr zu Hause, bekomme ich nun genauso viel ALG 1 wie Elterngeld oder gibt's es vom Elterngeld nur diese besagte 67 Prozent? Ich hoffe es kennt sich jemand aus und kann mir schnell helfen! Lieben dank schon einmal für die Antworten! LG Jana


speedy

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Antwort auf Beitrag von Jenna114

Hi, ALg berechnet sich nie nach dem EG, da dieses kein Lohn sondern nur eine Lohnersatzleistung ist. Wenn du nicht lange raus warst aus dem Job (< 2 Jahre), kann dein letztes Einkommen herangezogen werden, sonst wird ein Durchschnittswert gem. Ausbildung und ausgeübter Tätigkeit genommen. Beides geht aber nur, wenn du eine Kinderbetreuung im Umfang der Tätigkeit nachweisen kannst. Gruß, Speedy


MamaJonathan

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Antwort auf Beitrag von Jenna114

Hallo, das ALG1 berechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt. Im Gegensatz zum EG werden beim ALG auch Einmalzahlungen mit angerechnet (z.B. Urlaubs/-Weihnachtsgeld). So hast Du vermutlich etwas mehr als das EG. Du musst allerdings die Betreuung Deines Kindes nachweisen und bekommst auch nur anteilig zur Betreuung das ALG. Wird das Kind halbtags betreut, gibt es auch nur halbes ALG. Hast Du im Anschluss an die EZ keine Stelle im alten Unternehmen? Denn bei Eigenkündigung/Aufhebungsvertrag kann es auch zu einer Sperrung des ALG kommen. kannst ja noch mal schreiben