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Wie komme ich im Todesfall aus dem Mietvertrag raus?

Wie komme ich im Todesfall aus dem Mietvertrag raus?

Schneefreund

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Hallo! Ich weiß, dass die Frage hier nicht wirklich hin gehört, aber das hier ist das Forum wo ich mich am meisten rumtreibe. Und ich hoffe einfach mal, dass vielleicht jmd. hier ist der mir helfen kann. Mein Bruder ist Anfang Februar plötzlich im Alter von 26 Jahren verstorben. Wir als Erben haben dem Vermieter dann die Kündigung für die Wohnung ausgesprochen. Und zwar zum 31.03. Jetzt sagt der Vermieter aber, dass wir die Wohnung erst zum 30.05. kündigen können, wg. gesetzlicher Frist usw. Mein Bruder hat die Wohnung allein bewohnt. Ich habe mir das im Internet mal versucht anzulesen. Ich glaube der Vermieter ist im Recht. Aber ich empfinde es als sehr, sehr ungerecht. Wir haben zwar theoretisch die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen, jedoch ist die Frist der außerordentlichen Kündigung die Gleiche wie die einer ordentlichen Kündigung. Das kann doch nicht richtig sein Vielleicht ein Jurist hier, der mir weiterhelfen kann? Oder hat jmd. von euch schon mal eine ähnliche Situation gehabt? Das sind immerhin 380 € im Monat. Natürlich zahle ich, wenn ich muss. Aber muss ich? Danke schon mal im Voraus! Schneefreund


Goldbärchen

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Antwort auf Beitrag von Schneefreund

Hallo, zunächst möchte ich Dir mein Beileid aussprechen. Wir waren in der gleichen Situation. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, d.h. eure Kündigung wird wirksam zum 31.05.2012. Vorausgesetzt Ihr habt die Kündigung bis zum 03.03.2012 abgegeben. Grundsätzlich ist zu überlegen, ob Du/ Ihr das Erbe annehmt. Solltet Ihr ausschlagen, müsst Ihr auch keine Miete zahlen. Vielleicht ist ja mit dem Vermieter zu reden, dass er ggf. früher neu vermieten kann. Ich wünsche Dir viel Kraft, um diese schwere Zeit zu überstehen. Gruß, Goldbärchen


MamaMon1

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Antwort auf Beitrag von Schneefreund

Hallo! Auch meinerseits mein Beileid. Als Erben erbt ihr den Mietvertrag. Somit müsst ihr den Mietvertrag kündigen und zwar unter Einhaltung der Kündigungsfristen. Sollte allerdings der Vermieter in der Lage sein, die Wohnung schon früher weiter zu vermieten, kommt ihr natürlich auch früher aus dem Mietvertrag raus. Solltet ihr das Erbe ausschlagen müsst ihr natürlich nichts zahlen. Das Erbe kann innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft (also von dem Zeitpunkt an an dem ihr wisst, dass ihr die Erben seid) ausgeschlagen werden. Aber: vorher genau prüfen ob es gut ist, auszuschlagen (nicht, dass dein Bruder auf irgendwelchen Konten hohe Geldsummen hat!). Viele Grüße, Moni


angie7884

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Antwort auf Beitrag von MamaMon1

Mein Beileid,echt ein schwerer Verlust :-( Leider ist echt wirklich so,wir sind nur damit raus gekommen,das wir die komplette Wohnung renoviert hatten,Oma hat aber schon 30 Jahre dort gewohnt und es waren von ihr gelegter Boden und mindestens 5 Schichten Tapete auf den Wänden. Ich denke vielleicht ein persönliches Gespräch und evtl. von euch die Möglichkeit Nachmieter zu suchen,würden helfen. Viel viel Glück ! LG


Mitglied inaktiv

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auch von mir erstmal herzliches beileid das mit dem mietvertrag ist leider rechtens :( ich weiß nicht ob dein bruder berufstätig war. normal ist es ja so, daß man drei monate lang weiter den lohn bekommt. eben um damit ggf. mieten zu zahlen, weil die kündigungsfrist eingehalten werden muß ansonsten gibts noch das gespräch. versucht mit dem vermieter zu reden. ihr könntet ja eine annonce schalten und einen nachmieter suchen. vielleicht habt ihr glück. ich wünsch es euch. man hat schon genug um die ohren, und auch noch den schmerz, und dann solche sorgen.


Schneefreund

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Vielen Dank! Auch wenn ich ehrlich gesagt auf andere Antworten gehofft hatte. Mein Bruder war berufstätig. Der Zeitarbeitsvertrag wäre aber am 31.03. ausgelaufen. Die Lohnfortzahlung endet somit am 31.03. Das soll sich jetzt nicht nach beschweren oder stöhnen anhören, wir haben es ja auch "gerne" gezahlt, aber wißt ihr eigentlich was so eine Beerdigung kostet. Ich hatte vorher keine Vorstellung. Ich weiß gar nicht, wie das eine finanziell nicht so gut gestellte Familie stämmen sollte. Unglaublich. Klar könnten wir das Erbe ausschlagen. Kämen wir unterm Strich bestimmt auch "günstiger" bei weg. Aber irgendwie würde es sich für mich nicht richtig anfühlen. Es würde sich anfühlen wie Verrat. Ein Gespräch mit dem Vermieter wäre sicherlich im Normalfall die beste Möglichkeit. Nur ist der Vermieter kein Normalfall. Also, vielen Dank für Eure Antworten! Kopf in den Sand stecken gilt nicht, also A.....backen zusammenkneifen und weiter gehts! Dann zahlen wird es halt bis Ende Mai. Danke. Schneefreund


Gallileo

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Auch erstmal mein Beileid. Bei sowas freue ich mich doch immer über unseren super Vermieter, in absehbarer Zeit werden wir auch auf dieses Problem stoßen, da unsere Oma nicht mehr wirklich fit ist. Aber unser Vermieter wird da den Mietvertrag noch im selben Monat enden lassen, wenn nicht sogar in der selben Woche - je nachdem wieviel Zeit wir benötigen um die Wohnung zu räumen. Ich weiß dass hilft dir jetzt rein gar nicht. Du schreibst dein Bruder war in einer Zeitarbeitsfirma? Hat er eventuell noch Zuschüsse vom Amt bekommen? Dann müssten die eigentlich die Miete weiter zahlen, oft wird sowas vom Amt her verschwiegen und man steht dann als Hinterbliebener Doof da. Sonst wirklich schnell räumen, renovieren und dem Vermieter 3 eventuelle Nachmieter stellen, dann muss er die Kündigung eigentlich annehmen. Viel Glück


Mitglied inaktiv

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ohja, ich weiß was eine beerdigung kostet :(


Goldbärchen

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akzeptiert wird liegt allein beim Vermieter. Lässt er sich nicht darauf ein gilt die gesetzl. Kündigungsfrist. Und auch wenn ALG2 bezogen wird: der Leistungsanspruch endet mit Tod, also keine Mietzahlung bis zum Mietende. Gruß, Goldbärchen


Reni+Lena

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Da der Vermieter so unkooperativ ist würde ich pokern... Sag ihm, dass ihr das Erbe ausschlagt wenn er euch nicht entgegenkommt, dann bekommt er nämlich gar nichts! Also 1 Monat oder 1,5 Monate noch zahlen, dann nehmt ihr das Erbe an und er bekommt sein geld.....oder er stellt auf stur, ihr schlagt das Erbe aus und er bekommt gar nichts. Musst halt gut pokern können damit es glaubhaft rüberkommt:) Alles gute für euch! Lg reni


Maxikid

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Antwort auf Beitrag von Schneefreund

Gehe zu Gericht, schlage das Erbe aus und Du bist von allem befreit. Gruß maxikid


Maxikid

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Auch von mir noch mal mein Beileid. Wenn Du zu Gerichts gehst und das Erbe auschlägst, musst Du Dich noch nicht eimal um die Kündigung der Wohnung kümmern. Dann ist die Situation so, als wenn es Dich nicht geben würde. Ich hatte die Wohnung von meinem Vater auch vorsorgl. gekündigt. War aber gar nicht nötig, sagte man mir dann bei Gericht. Gruß maxikid


Janigirl

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Hi, unbedingt Anwalt fragen, weil Todesfall, da kann man doch normal raus kommen. Ich würde das über einen Anwalt machen. LG


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Janigirl

könnte schwer werden, wir hatten das im familienkreis auch, der vermieter hat aus kulanz gekündikt, aber er hat das recht das die fristen eingehalten werden


Sabine mit Amelie

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Hallo, Auch von mir mein aufrichtiges Beileid. Auch ich musste vor 19 Jahren schmerzlich erfahren, was eine Beerdigung kostet, als mein 1. Mann ganz plötzlich verstorben ist. Ich stand von einer Sekunde auf die andere mit einem Baby und ohne Geld da. Ich kann dir ebenfalls nur raten, dass Erbe auszuschlagen, wenn es noch geht. Du musst da eine Frist von 6 Wochen einhalten. Das habe ich damals bei meinem 1. Mann auch gemacht, denn ich wußte, dass sonst eingiges an Kosten auf mich zugekommen wäre. Mein 1. Mann hatte damals gerade neue Friseurstühle geleast. Die haben ein paar Tausend Euro gekostet und diese Kosten hätte ich voll übernehmen müssen. Außerdem hätte meine Tochter, damals 9 3/4 Monate, ja auch die Schulden von ihrem Vater geerbt und das als Baby. Ich bekam damals nur Erziehungsgeld DM 600,-- + Kindergeld DM 75,--? und das war es. Wie hätte ich da die ganzen Schulden bezahlen sollen? Ich denke, du musst da keine schlechten Gefühle dabei haben. Vielleicht denkst du mal drüber nach, wie dein Bruder das sehen würde. Würde er es wollen, dass du seine Schulden übernimmst, oder würde er den für dich einfacheren Weg wollen, dass du das Erbe ausschlägst. Du hast ja bestimmt alles raus aus der Wohnung, was dir wichtig ist. Wenn du das Erbe ausschlägst, kommt nämlich normalerweise dann ein Nachlassverwalter, der dann auch die Wohnung ausräumt und versucht, die Dinge aus der Wohnung zu verkaufen, damit er mit dem Geld die Schulden, soweit es geht, zu begleichen. So war es damals zumindest bei mir. Bei mir war es dann allerdings so, dass der Nachlassverwalter zu spät kam, weil die Ex meines 1. Mannes schon alles ausgeräumt hat. Ich wünsche dir ganz viel Kraft für die nächste Zeit. Ich hoffe, du hast liebe Menschen um dich rum, die dich jetzt aufbauen. Liebe Grüße Sabine