Mitglied inaktiv
ich habe gerade auf eine cd geboten. für 1 euro. oben stand kostenloser versand/Warensendung. ich habe die beschreibung nicht gelesen, unten steht dann dick und fett 1,20 euro versand. das finde ich nicht okay, weil oben kostenloser versand steht.
Ein Gebot ist bindend; du kannst es nicht zurücknehmen. Du kannst aber anschließend vom Kauf zurücktreten, wenn es sich um einen kommerziellen Verkäufer sowie um Neuware handelt. Andernfalls bist du auf das Wohlwollen des Käufers angewiesen. Sein Angebot war sicherlich irreführend, warum wüede ich mich darauf berufen. Viel Glück, terkey
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?RetractBidShow Hoffe er funktioniert
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?RetractBidShow
da ich ja nicht versehentlich den falschen betrag eingegeben habe, ist ja 1,00 euro was ich eingegeben habe und zweitens muß ich die beschreibung durchgelesen haben und diese müßte geändert sein. also kann ich es nicht zurücknehmen, so steht es in dem link. also dann heißt es noch besser auf passen. ich finde das ne frechheit, oben schreibt er kostenloser versand/warensendung und unten steht dann dick und fett das porto. das ist nicht fair. wenn ebay solche grundsätze festlegt dann muß sich auch daran gehalten werden oder man kann eben nicht einstellen. ich find sowas nicht fair. hätte ich die beschreibung gelesen hätte ich es gesehen. aber ich finde es nicht in ordnung.
geh doch heulen, weil du es nicht fair findest - oweia 2,20 mit porto für ne cd ist doch auch billig
Da fällt mir nix mehr zu ein ...
![]()
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?RetractBidShow
oben kostenloser versand/warensendung hinschreiben. und unten steht dann das porto. das kann doch wohl nicht sein. ich hatte mir unten die beschreibung nicht durchgelesen, weil ich das buch kenne und es sah auch gut aus.
bei ebay muss man die cd ´s kostenfreier versand einstellen, wenn man aber erst abholung macht darf man laut ebay seine portogebühren unten im text reinschreiben - hab ich auch schon so gemacht!!!!
Es haben mehrere Mitglieder aus diesem Forum bei Ebay angefragt. Es ist z.b. möglich als 1. Versandart Abholung anzugeben und als 2. Versandart als Warensendung o.ä. Ich jedenfalls mache es auch so und verstehe jeden der es so betreibt, sonst macht man doch minus. Für mich persönlich stellt sich da keine Frge des Recht habens.
Na ja, Link hin oder her. Die beiden dort beschriebenen, einzig zulässigen Fälle für eine Gebotsrücknahme liegen ja nun nicht vor. Rein rechtlich kommt das also nicht hin. Aber der Verkäufer kann nicht einfach kostenlosen Versand angeben und dann doch Porto wollen. Allerdings scheint danaben ja noch was von Warensendung zu stehen. Insofern... Irreführend ist es allemal und darauf würde ich auch pochen.
kostenloser versand/Warensendung und unten dann steht dick und fett in rot, daß porotkosten in der und der höhe anfallen. das ist nicht fair. klar awenn oben steht, kostenloser versand abholung, das ist ja dann der erste versand kostenlos. aber da steht kostenloser versand/warensendung. und dann muß er es meiner meinung nach auch einhalten oder. mir geht das nicht um die 2,20 euro die jetzt anfallen aber ums prinzip.
ich habe ihm jetzt geschrieben, daß ich von meinem gebot zurücktreten, weil oben kostenloser Versand/warensendung steht und unten will er geld fürs porto haben. entweder einigen wir uns dann so, daß wir die aktion dann beenden, er brauch es mir nicht schicken, macht kein verlust und ich zahle das porto nicht weil mir geht es auch irgendwo ums prinzip. es ist ne cd wo nur ein lied drauf ist und ich dachte kostenloser versand dann kann man mal bieten,. und jetzt kostet es mich dann 3,20 euro, da hätte ich es ja fast schon neu kaufen können. das ist aber nicht irgendwo der sinn mit dem kostenlosen porto was ebay da anbietet. bekommt man eine antwort wenn man an ebay schreibt?
reg dich doch nicht so auf, den wenn er es dick und fett unten stehen hat,dann ist das doch okay. Es ist deine Sache die Angebotsbeschreibung durchzulesen und Nein es ist nicht irreführend !!!! Ich finde die 1,20 € jetzt aber auch nicht Wucher ;-) anja
xx
also werde ich es dann wohl zahlen müssen und es als lehrgeld verbuchen oder? naja vielleicht werde ich ja noch überboten, hätte nichts dagegen.
Der Verkäufer hat mir geantwortet, das mein gebot bindend wäre. Ich finde das nicht korrekt.
Oh jeh... Du wärst bestimmt auch Jemand der drauf rein fällt, wenn Jemand nur eine Verpackung anbietet und dieses aber genau in der Beschreibung drin stehen hat.
Immer ALLES lesen, DANN bieten ![]()
Ja normalerweise lese ich es, aber ich wollte paar schnapperl machen wo kostenloser versand ist und ich dachte ich biete nun auf die bücher die mich interessieren und da habe ich unten die beschreibungmir überhaupt nicht angeschaut. das ist mir ne lehre, aber da ich ja jetzt überboten wurde, kannich es als lehre abschreiben ohne jetzt lehrgeld bezahlen zu müssen.
auch wenn das Gebot bindend ist - ist die rechtmässigkeit des kaufvertrages zweifelhaft .. les mal hier: http://www.wortfilter.de/News/news3320.html nur mal nebenbei: bin schon jahrelang in diesem Forum und lese fast täglich hier- aber manchmal frag ich mich echt was manche vom Stapel lassen. "wenn du zu blöd zum lesen bist ..." ... kann da echt nur den kopf schütteln....
Die letzten 10 Beiträge
- Geld anlegen
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder