moonlightsd610
Hallöchen wir wollten dieses Jahr in Deutschland Urlaub machen, da wir aber nicht 100% sicher waren haben wir online etwas privates rausgesucht (Elbsandsteingebirge). Bei dieser Unterkunft brauchten wir nichts anzahlen, alles erst wenn wir da sind, hatten nur per Mail Kontakt und daher auch nur eine Bestättigung per Mail. Nun haben wir abgesagt (aus privaten Gründen) und nun schreibt doch diese "nette" Frau das sie versucht es anders zu vermieten aber wir sollen an die Stornierungskosten gem. Reiserecht/BGB denken. ???? Habe nun mal im Internet geschaut, aber wenn ich es richtig gelesen habe trifft es bei uns nicht zu oder ??? Wir haben kein schriftlichen Vertrag dann lese ich immer etwas vom Reiseveranstalter und Flug und Hotel... Kennt sich einer damit aus ??? Muß ich jetzt irgendwas beachten ??? Gruß Steffi
Nachtrag Link http://www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/Rechtsvorschriften/bgb-rei serech t.htm Also das ist ein Link und da habe ich diesen Satz gefunden: "(3) Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsschluß ein Urkunde über den Reisevertrag (Reisebestätigung) auszuhändigen. Die Reisebestätigung und ein Prospekt, den der Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, müssen die in der Rechtsverordnung nach Artikel 238 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Angaben enthalten.“ Zählt es jetzt schriftlich oder per Mail ???
Doch, ihr habt einen Vertrag, per Mail. Ich finde es ehrlich gesagt unverschämt von Dir. Diese Leute, bei denen Du gebucht hast, leben evtl. von den Einnahmen aus der Ferienwohnung. Wenn jetzt in der Hauptsaison diese Leer bleibt fallen fest eingeplante Einnahmen weg. Und sie versucht es doch noch anders zu vermieten. Wenn sie es nicht schafft, hast Du halt Pech gehabt. LG Anne
Ehrlich gesagt, kann ich dir keine juristisch korrekte Antwort geben, aber vom Bauchgefühl aus würde ich sagen, dass die Vermieterin der Ferienwohnung im Recht ist. Wir haben auch schon mehrmals Ferienwohnung angemietet und dies nur über Mails bestätigt bekommen. Ich denke, damit ist der Vertrag zustande gekommen. Die meisten Vermieter sichern sich allerdings mit einem schriftlichen Vertrag zusätzlich ab. Ich bin der Meinung, dass Ihr die Kosten tragen müsstet, wenn die Wohnung nicht wiedervermietet werden kann. Falls Ihr das Geld nicht überweist, müsste der Vermieter wahrscheinlich gucken, wie er an sein Geld kommt. Beim Googeln habe ich das gefunden: http://www.recht-im-tourismus.de/Tipps/Beherbergungsvertrag/MieteRu ecktritt.html http://www.frag-einen-anwalt.de/Stornierung-Ferienhaus-ohne-Vet rag--Vermieter-will-100-einbehalten-__f154145.html http://dejure.org/gesetze/ BGB/651i.html Wir haben erst im Februar eine Reise stornieren müssen und waren froh, dass wie eine laufende Reiserücktrittsversicherung vom ADAC einige Jahre zuvor abgeschlossen hatten. Allerdings fahren wir auch mehrmals im Jahr in Urlaub. Ich kann jedem nur empfehlen, so eine Versicherung abzuschließen.
Also ich habe mich erkundigt, wir müssen keine Stornierungskosten übernehmen. Erstens ist es 2 Monate vorher rechtzeitig genug storniert und zweitens wird auf der Homepage sowie per Mailkontakt nirgends auf die AGB´s oder BGB´s sowie Stornierungskosten hingewiesen. Gruß Steffi
Vertrag habt ihr einen, aber wurden euch vor Vertragsabschluss die AGB`s zur Kenntnis gebracht? In eurem Fall entweder per E-Mail oder ein Verweis darauf?
o.T.
Hallöchen ich habe nochmal geschaut auf der Homepage und den Mailkontakt es wurde nicht auf die AGB´S oder ähnliches hingewiesen. Gruß Steffi
hallo, wir spielen mit dem Gedanken in den Herbstferien ins Elbsandsteingebirge zu fahren. Wie teuer ist die Ferienwohnung??? Hattet Ihr ev. ab dem 15.10. gebucht? Schick mir doch bitte ein paar Eckdaten und einen Link zur Ferienwohnung... Danke und Gruß
huhu verträge gelten auch per mail und aufs BGB muss man nicht hinweisen das gilt immer. Allerdings AGBs müsstest Du irgendwie akzeptiert haben. In der Regel muss man anzahlen, weil viele absagen und sie sich dann nicht streiten müssen über die Entschädigung so einfach ist das leider nicht zu sagen, keiner hat ein Recht auf was. Umgekehrt hätte sie ja auch nicht nuns agen können ätsch, wir haben andere Mieter die wir nehmen, bleibt daheim dagmar
Hallöchen, also anzahlen sollten wir nicht, wollten wir vorher machen. Und wir haben damals (Januar) wenigstens auf eine Bestätigungsmail bestanden, wollten sie auch erst nicht. Ich sehe es ja ein... Fragei st nun WO genau steht da was in den BGB´s zwecks Stornierungskosten und wie hoch ??? Habe nämlich nicht 100% was für Private gefunden. Gruß Steffi
WENN es drinsteht dann gilt es obs drinsteht weiss ich nicht. Wie meinst Du das denn, für private ? Ich vermute dass jemand der was vermietet das schon gewerblich macht und nicht am Finanzamt vorbei, ist ja gegen Geld, oder ? dagmar
Meiner Ansicht nach ist durch den Vert ragsabschuss ein ganz normaler Mietvertrag zu Stande gekommen gemäß 535 BGB. Hier greifen nicht Regelungen zu Pauschalurlauben usw. Ihr seid damit zur Zahlung der Mietkosten verpflichtet. Gruß Julia
der Vermieter kann Euch ja auch nicht einfach absagen und andere Mieter nehmen. Ich kenne es nur per Mail und das ist dann auch rechtskräftig. LG
Hi, sofern es keine kombinierten Leistungen (z.B. Zugfahrt u, Zimmer) waren und kein Reiseveranstalter, ist ein ZeitmietV gem. 535 ff. BGB zu Stande gekommen - ganz normal, wie für eine Wohnung. Vor Einzug ist idR keine Kündigung mögl, sondern nur ggf. ein Rücktritt, der dann aber zu Schadensersatz verpflichtet. Dieser besteht grds. in dem Interesse, dass der Vermieter gehabt hätte, wenn der Vertrag druchgeführt worden wäre. D.h. er hätte die Miete gehabt und nicht mehr. Kann er jetzt anderweitig vermieten, muss er sich das als Vorteil anrechnen lassen und kann nur die Differenz zzgl. evtl. Anzeigekosten ggü. euch geltend machen. Gruß, Speedy
wobei ich die in der Regel auch nicht abschliesse... dagmar
Hallo grundsätzlich ist es so, dass man zahlen muss. Evtl. nur einen Anteil, aber Stornokosten fallen immer an. Das Hintertürchen "Privat" funktioniert da nicht, auch private Vermieter sind als Gewerbe angemeldet u. müssen dann eben sehen, wie sie anderweitig zu ihrem Geld kommen..... Ich schließe seit wir ein Kind haben immer eine Reiserücktrittsversicherung ab, so teuer sind die gar nicht. viele Grüße
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