Halluzinelle von Tichy
Ich war 2012 einen Monat arbeitsuchend und davor 11 Monate im Elterngeld- und Mutterschaftsgeldbezug. Ich bin mir nicht sicher, ob und welcher Pauschalbetrag für Werbungskosten mir zusteht. 1000 € werden es ja wohl nicht sein, oder? 102 € wie bei Renten? (Ich weiß, dass das Elterngeld nur unter Progressionsvorbehalt besteuert wird.)
Dir steht der gleiche Werbungskostenpauschbetrag zu wie jedem anderen auch. Es sind also 1000,-€ Das Elterngeld wird GAR NICHT versteuert. Es unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt und ERHÖHT dadurch den Steuersatz. LG Sabine
Danke.
Na ja, Werbungskostenpauschale wirkt sich nur aus, wenn auch Einkünfte vorhanden sind, und wenn Du 2012 keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hattest, werden pauschal auch keine Werbungskosten berücksichtigt. Natürlich kannst Du aber Aufwendungen, die Du für die Suche nach einem neuen Job hattest und die Du wirtschaftlich auch selbst getragen hast, als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen, wenn ansonsten Einkünfte (vom zusammenveranlagten Ehemann, andere Einkunftsart o.ä.) da sind, kann sich das auswirken. Ach so - wenn Du einen Monat Einkünfte auf Lohnsteuerkarte gehabt hättest, stünde Dir da der komplette WK-Pauschbetrag von 1.000 € zu, der Betrag wird nicht zeitlich aufgeteilt o.ä.
.
Die letzten 10 Beiträge
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell
- Wie viel arbeiten? Ausgaben für Grossfamilie?
- Lotterielos zu Weihnachten für Kinder...
- Krankenkassen Betragserhöhung....
- Wohngebäude-Versicherung!