Mitglied inaktiv
Meine Eltern haben zus. mit anderen Miterben ein Haus vererbt bekommen.Das hat ein Erbenermittler gemacht der hat die Sache an einen Nachlaßverwalter-dieser Rechtsanwalt-weitergegeben.Nun kümmert der sich um den Verkauf-darf der das überhaubt??? Meine Eltern waren auch schon bei einem Rechtanwalt für Erbrecht-der meinte -NEIN das steht nicht in seiner Befugnis.Nur jetzt hat mein Vater auf der hompage des Rechtaanwalte den Zusatz -Imobilienrecht gelesen.Jetzt ist der wieder unsicher.Ich würde aber meinen Imobilienrecht hat nix mit dem Verkauf zu tun.Was den nun??? Weis das jemand??? Kann leider überhaubt nichts darüber im Internet finden..LG
eigentlich nicht, nur wenn der RA auch Auktionator ist. Mein ehemaliger Chef war auch Rechtsanwalt und Notar, der hat sowas nie gemacht. Wir hatten im selben Gebäude allerdings einen Auktionator unter unserem Büro. Die "arbeiten" schon immer irgendwie zusammen. Der Auktionator hat immer dafür gesorgt, dass mein Chef die Beurkundungen bekam und kein anderer Notar. Vielleicht hat eurer RA auch eine entsprechende Bekanntschaft zu einem anderen Auktionator. Weil der Notar verdient ja an den Beurkundungen und das nicht zu knapp.
so wird nie was schriftliches weitergegeben-kenne ich sonst gar nicht...die haben bis jetzt keinerlei Papiere über das Haus, erhalten nur spärliche oder gar keine informationen...das einzige was er macht ist das ein paar Emails kommen das sich mein Vater mit den anderen Erben auseinandersetzten soll -was nun macht die Arbeit nun mein Vater??? Warum gibt es keine Schriftform??? Dann soll alles immer ganz schnell gehen...na wenn da was nicht faul ist....LG
war die email in anständigem deutsch vervasst? Oder eher durcheinander? Lg
war die email in anständigem deutsch vervasst? Oder eher durcheinander? Lg
Hallo jojolary...Natürlich darf ein Rechtsanwalt oder Notar kein Haus anderer Verkaufen, ausser sein eigenes..-oder er hat eine Vollmacht des Eigentümers (Die stehen im Grundbuch)..-oder im Auftrag nach einer Versteigerung. Grüße TanjaB
Neee ausser sein eigenes..oder mit Vollmacht.
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