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Wer muss dann kündigen ? Arbeiten nach Elternzeit

Wer muss dann kündigen ? Arbeiten nach Elternzeit

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Hier gibts bestimmt jemanden, der mir weiterhelfen kann... Ich bin bis Ende August noch in Elternzeit. Ende März hatte ich schon ein Gespräch in der Firma, in der ich meinen Wunsch nach Teilzeitarbeit (ca. 16 Wochenstunden nach der Elternzeit) äusserte. Das wurde abgelehnt, da man mich für diese kurze Zeit nicht beschäftigen kann. Ok, aber mehr kann und will ich selber nicht arbeiten, da mir die entsprechende Kinderbetreuung fehlt. Wer muss nun kündigen ? Der Arbeitgeber oder ich ? Weiss das jemand von euch ? Danke schonmal und LG Nicole


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normal du du willst/kannst ja nicht den ganzen tag arbeiten, auser dein betrieb ist so nett und kündigt dir was es aber echt selten gibt lg sany


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bei mir war es genauso, ich wollte weniger arbeiten, er nein! ich ok! bin dann aufs arbeitsamt gegangen und habe mich arbeitssuchend gemeldet! ( nehme an, er hat dann unterlagen bekommen und dann ist er ins flattern gekommen und ich habe ohne kommentar einen arbeitsvertrag bekommen vom personalchef so wie ich ihn wollte! meine bezirksleiterin konnte mich aber nciht riechen, die war vielleicht geschockt! und diese legte mir dann auch nur steine in den weg, dass ich nach 1,5 jahren von selber gegangen bin--aber anderes thema. soviel wie ich weis, muss er dich einstellen. ich habe alles auf eine karte gelegt, wenn, dann soll er mich kündigen, ich hätte nicht gekündigt! google doch mal, da gibt es viele seiten, da habe ich mich auch vor vielen jahren informiert! gruss


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ja einstellen muß er dich aber so wie du vorher gearbeitet hast


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öhm aber du hast ein recht auf teilzeit!


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Aber hier scheinen wohl betriebliche Gründe dagegenzusprechen. Und ich möchte keinesfalls dann wegen dieser Sache vors Arbeitsgericht ziehen, da mein Mann in der gleichen Firma beschäftigt ist.


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Hallo! Vielleicht geht ja ein Aufhebungsvertrag, dann bekommt Du auch anteilmässig Arbeitslosengeld! Ich habe das damals so gemacht, mein AG wollte /konnte mich auch nciht Teilzeit beschäfigen! Ich hatte mich dann beim Arbeitamt erkundigt ob ich bei einem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld bekomme, und das war so! Nur bei mir ist es schon sieben Jahre her, ich weiß nicht wie sich die Gesetzte inzwischen geändert haben! VG Claudia


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Also mein Freund hatte letztes jahr nen Aufhebungsvertrag gemacht und ne Sperre bekommen, also solln die dich kündigen!


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wenn du kündigst oder aufhebungsvertrag machst, hast du 3 monate alg-sperre. mit sicherheit. das amt sagt: sie hätten ja nicht kündigen müssen - wenn sie das aus "lust und laune" heraus tun, dann müssen sie mit der sperre leben oder eben vorher schon eine andere arbeit haben. ansonsten müssen sie ja nicht kündigen. (stand 07, so war es bei mir, drum hat mich mein ag gekündigt - ihm bricht da ja kein zacken aus der krone ...) also wenn kein weg reinführt in teilzeit, dann auf kündigung vom ag bestehen. nicht vergessen, dass die für die zeit während des mutterschutzes (12 wochen) urlaub zusteht!!! den kannst du an die erz.zeit dranhängen. wie weit du ein recht auf teilzeitarbeit hast, weiß ich nicht.


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wenn er nicht kündigt und du kommst einfach nicht mehr - ob er dann wegen arbeitsvversäumnis nach 3 abmahnungen kündigen "muss"? weiß ich nicht, ob man als AN so provozieren kann, wenn kein weg reinführt


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Hi, nach der Elternzeit wird dein Arbeitsvertrag so fortgesetzt, wie er unterbrochen wurde. Möchtest du etwas anderes (Teilzeit), musst du dich mit dem AG einigen. Ggf. hast du einen Anspruch auf Teilzeit, aber eben nur, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen und die Firma groß genug ist. Kommt es zu keiner Einigung, musst du so arbeiten, wie es dem Vertrag entspricht oder eben selbst kündigen. Lass dir ggf. schriftlich vom AG bestätigen, dass dein TZ-Wunsche aus betrieblichen Gründen abgelehnt wurde, dann bekommst du zumindest für das TZ-Äquivalent ALG I ohne Sperre. Gruß, Speedy


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Denn sie bieten dir ja eine Vollzeitstelle!


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Vielleicht sprichst Du einfach mal mit Deinem Chef, dann soll er Dir doch bitte kündigen...hat ja für die keine Nachteile... LG


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Ganz andere Frage dazu, um was für einen Beruf handelt es sich denn? Bekannte von uns arbeiten auch beide im selben Betrieb und konnten sich mit dem Arbeitgeber so einigen, dass beide in unterschiedlichen Schichten eingesetzt werden, so dass für die Kinderbetreuung immer ein Elternteil zu Hause ist. Dadurch brauchte noch nicht mal Elternzeit genommen werden, die Mutter ist bei mittlerweile 3 Kindern immer sofort nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen und das klappt super mit den abwechselnden Schichten. Vielleicht wäre das auch ne Option für euch, wenn es in eurem Betrieb machbar ist.


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Bürojob, also nix mit Schichtbesetzung.


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Hallo, habe gerade gegooglet und das hier gefunden. Haben Berufsrückkehrer einen Anspruch auf Teilzeitarbeit? Seit 1. Januar 2001 haben Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit (§ 8 Abs. 1 TzBfG). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat und der Wunsch nach Verkürzung der Arbeitszeit drei Monate vorher angekündigt wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen dabei zu einer Einigung kommen. Kommt es zu keiner Vereinbarung, kann der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Solche Gründe sind z.B. erhebliche Beeinträchtigungen der Organisation oder des Arbeitsablaufs im Betrieb oder unverhältnismäßig hohe Kosten für den Arbeitgeber. Das Gesetz gibt dafür einen Rahmen vor, den die Sozialpartner durch tarifliche Regelungen ausfüllen können. Der Anspruch besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit bis zu 15 Beschäftigten; Auszubildende werden dabei nicht mitgezählt. Vielleicht findest du ja noch etwas genaueres. Liebe Grüße Sabine